Die direkte Demokratie gehörte neben freien und geheimen Wahlen zu den wichtigsten Punkten im Verfassungsentwurf des Zentralen Runden Tisches in Berlin. Leider mündeten die Forderungen der DDR-Bürgerbewegung nicht in eine gesamtdeutsche und von der Bevölkerung beschlossene Verfassung. Auch der bundesweite Volksentscheid wurde auf die lange Bank geschoben.
In die ostdeutschen Länder- und Kommunalverfassungen dagegen wurde die direkte Demokratie nach der Einheit aufgenommen. Das wirkte sich auch auf die Gesetzgebung in Westdeutschland aus. Bis 2005 wurden in allen Bundesländern kommunale Bürgerbegehren möglich. Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Berlin führten Volksbegehren auf Landesebene ein. In den anderen westdeutschen Bundesländern wurden die schon bestehenden Volksbegehrens-Regelungen deutlich verbessert.
Die Reformen zeigten Wirkung: Zwischen 1991 und 2010 fanden 254 Volksbegehren und -petitionen statt – rund zehnmal so viele wie in den 45 Jahren zuvor mit insgesamt 28 Verfahren. Auf kommunaler Ebene gab es mittlerweile 4.440 Bürgerbegehren – zwischen 1956 und 1989 waren es gerade einmal 281. „Die direkte Demokratie in Deutschland ist nach der Wiedervereinigung aufgeblüht“, stellt Ralf-Uwe Beck fest. „Mehr als 20 Jahre später ist es an der Zeit, mehr Volk zu wagen und auch bundesweite Volksentscheide einzuführen.“
<link http: mehr-demokratie.de ranking.html>Volksentscheid Ranking 2010: Übersicht Volks- und Bürgerbegehren in den deutschen Bundesländern
