Thüringen war in Sachen Bürgerbegehren das Schlusslicht unter den Bundesländern, nun nehmen wir Platz 4 ein, hinter Berlin und Hamburg und ganz dicht hinter Bayern!
Die Hürden sind gesenkt, viele Themen sind zugelassen, die bisher für Bürgerbegehren verboten waren, die freie Unterschriftensammlung bleibt erhalten: Initiativen können, wenn sie mögen, auch die Amtseintragung nutzen, müssen aber nicht. Auch wichtig: Der Bürgerantrag ist jetzt ein Einwohnerantrag. Dafür, dass sich ein Gemeinderat mit einem Thema befasst, können jetzt auch ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger unterschreiben – deshalb: Einwohnerantrag. Und es können auch Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr unterzeichnen und damit ihre Belange auf den Tisch des Gemeinderates bringen.
Der Landtag hat den Gesetzentwurf des Volksbegehrens "Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen" unverändert beschlossen. In einem Begleitgesetz sind die Sammlungsarten, also freie Sammlung und Amtseintragung, geregelt. Gleichzeitig wurden alle Unstimmigkeiten, die entständen, wenn unser Volksbegehren auf die im Oktober von der CDU veränderte Kommunalordnung getroffen wäre, beseitigt. Bedingung dafür, dass die CDU diesen Weg mitgeht, war der Rückzug der Klagen vor dem Verfassungsgericht. Sowohl die Oppositionsfraktionen als auch Ralf-Uwe Beck als Vertrauensperson des Volksbegehrens haben die Klagen am Donnerstag, 2. April, zurückgenommen.
Nicht ein Jota wurde von dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens angetastet, nicht ein inhaltlicher Punkt geht verloren. Damit ist das "Bündnis für Mehr Demokratie am Ziel". Wir haben für Thüringen faire Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sowie den Einwohnerantrag erstritten. Fünf Jahre hat das Bündnis für diese Reform gearbeitet. Sie wäre ohne das Engagement der 19 Bündnisorganisationen, ohne die Regionalbeauftragten, ohne die 2.000 aktiven Sammlerinnen und Sammler und schließlich die 250.982 Unterzeichner des Volksbegehrens nicht zustande gekommen. Ein großer Dank an all die tapferen Mitstreiterinnen und Mitstreiter!
