Europäische Bürgerinitiative: Nur ein Feigenblatt in Sachen Bürgerbeteiligung?

In Brüssel wird die Umsetzung der Bürgerinitiative beraten; jetzt kommt eine Stellungnahme aus Österreich. Arnold Kammel und Almut Möller haben sich den aktuellen Vorschlag der EU-Kommission untersucht und verlangen eine Überarbeitung.

Die Autoren haben für das der Regierung nahestehende „Austria Institut für Europa und Sicherheitspolitik“ einen Bericht verfasst. Auf vier Seiten schildern sie knapp die Europäische Bürgerinitiative (EBI) und den aktuellen Stand der Debatte. Dabei stimmen nicht in alle ihre Positionen mit denen von Mehr Demokratie überein. So wünschen wir uns eine deutliche Ausweitung des Anwendungsbereiches der EBI, in dem auch Vertragsänderungen ermöglicht sein sollen. Aber der Bericht ist ein wertvoller Beitrag zur Debatte. Er kann auf der Webseite des Instituts heruntergeladen werden:

 

AIES Fokus 5/2010: Europäische Bürgerinitiative (Webseite mit Downloadmöglickeit)

<link>Unsere Informationsseite zur Europäischen Bürgerinitiative

 

Zusammenfassung des Berichts

Der Vertrag von Lissabon führt das Instrument der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) ein. Eine Million Bürger aus voraussichtlich neun Mitgliedsländern sollen künftig die Möglichkeit erhalten, der EU-Kommission ein Thema für einen Gesetzesvorschlag zu unterbreiten. Zur Umsetzung der allgemeinen Bestimmungen der EBI aus dem Vertrag von Lissabon hat die Kommission Ende März 2010 einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der nun vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat beschlossen werden muss. Der Entwurf regelt die Antragsvoraussetzungen, die inhaltliche Reichweite, das Verfahren zur erfolgreichen Einreichung der Initiative bei der EU-Kommission sowie die Folgen einer EBI. Nach gegenwärtigem Stand würde die EBI jedoch lediglich zu einem Feigenblatt in Sachen Bürgerbeteiligung. Deshalb muss der Entwurf dringend überarbeitet werden.

nach oben