Volksbegehren
<typohead type=1>Hamburg: Kompromiss beim Wahlrecht</typohead>
Am Ende zäher Verhandlungen stand ein Kompromiss - wir konnten damit in Hamburg eine deutliche Verbesserung des Wahlrechts durchsetzen. Alle Parteien unterstützten den Vorschlag in einer Sitzung der Bürgerschaft am 11. Juni.
Grundlage ist der Gesetzentwurf, mit dem unser Volksbegehren im Februar erfolgreich war. Wir hatten bei Eis und Schnee 76.086 Unterschriften gesammelt. Damit haben wir das Recht auf einen Volksentscheid erkämpft. Doch erst wenn die Änderung der Gesetze abgeschlossen ist, werden wir den Volksentscheid zurückziehen.
Denn innerhalb der Parteien gibt es zum Teil erheblichen Widerspruch: „Kompromisse tun in der Regel allen Beteiligten weh“, so Manfred Brandt. „Wir haben in den Einigungsgesprächen erreicht, dass das Wahlrecht Verfassungsrang erhält und nicht wieder von einer Partei im Alleingang geändert werden kann. Außerdem hatten die Hamburgerinnen und Hamburger noch nie zuvor so große Möglichkeiten, bei einer Wahl ihren politischen Willen punktgenau auszudrücken. Die Parteien setzen die aus ihrer Sicht geeignetsten Kandidaten auf ihre Listen, und die Wählerinnen und Wähler suchen sich daraus die aus ihrer Sicht Besten aus.“
Seit 1998 haben wir daran gearbeitet, ein modernes Wahlrecht für Hamburg zu schaffen, das den Wählern mehr Einfluss darauf gibt, wer sie im Parlament vertritt (<link geschichte-hamburger-wahlrecht.html>Geschichte des Hamburger Wahlrechts</link>).
<typohead type=2>Der Kompromiss</typohead>
Der Kompromiss sieht im Wesentlichen vor, dass auf der Landesliste nicht nur Personen, sondern auch reine Parteistimmen abgeben werden können. Dieses Bürgerschaftswahlrecht wird 1:1 auf die Wahlen für die Bezirksversammlungen übertragen. Durch eine Verfassungsänderung wird eine Schutzklausel eingeführt, damit in Zukunft keine Partei mehr im Alleingang das Wahlrecht ändern kann.
Gegenüber dem Gesetzentwurf des erfolgreichen Volksbegehrens vom Februar 2009 haben wir dennoch einige Abstriche hingenommen. So wird es in Zukunft die Möglichkeit geben, auf den Landeslisten nicht nur Personen, sondern auch Parteien anzukreuzen. „Damit könnten Parteien dazu verleitet werden, nicht für ihre Kandidaten, sondern nur für die Partei als Ganzes zu werben“, so Manfred Brandt. „Das widerspricht dem Ziel eines personalisierten Wahlrechts und mache die Sache unnötig kompliziert. Es sind doch immer Personen, die für eine Partei und deren Programm stehen.“ Auch die Absenkung der 5%-Hürde bei den Bezirksversammlungen auf 3% war ein Zugeständnis an die Parlamentsparteien. „Wir wollten die Sperrklausel ganz abschaffen, weil das auf kommunaler Ebene mittlerweile Standard in Deutschland und außerdem verfassungsrechtlich bedenklich ist. Aus pragmatischen Gründen wird sie von uns toleriert.“ Nicht nachvollziehen kann Brandt die Klagen von Parteipolitikern über die Trennung von Bürgerschafts- und Bezirksversammlungswahlen. „In acht von 16 Bundesländern finden Kommunalwahlen am Tag der Europawahlen statt. Dadurch kann die Wahlbeteiligung von nun 34 % auf weit über 40 % gesteigert werden. Das ist besser, als in der Bürgerschaft folgenlos über die geringe Beteiligung bei der Europawahl zu lamentieren. Und es entsteht endlich die Möglichkeit, die Bezirksversammlungen als eigenständige politische Gremien wahrzunehmen und zu profilieren. Das soll und wird ihre Kompetenzen erhöhen. Erste Ansätze wurden bei der gestrigen Bürgerschaftssitzung deutlich.“
<typohead type=2>Überblick: Die wesentlichen Neuerungen</typohead>
<typolist type=1>In Zukunft können 2,5 Prozent der Wahlberechtigten verlangen, dass von der Bürgerschaft beschlossene Wahlrechtsänderungen vor ihrem Inkrafttreten durch einen Volksentscheid bestätigt werden müssen. Dies galt seit Ende 2008 nur für Gesetze, die durch Volksentscheide zustande gekommen sind, aber vom Parlament wieder aufgehoben oder geändert werden sollen. Auch für die Volksabstimmungen selbst gelten künftig besondere Anforderungen. Im Falle wahlrechtsändernder Gesetzesvorhaben müssen mindestens zwei Drittel der Abstimmenden Ja sagen, um erfolgreich zu sein.
Die Wähler können fünf Kreuze in den 17 Wahlkreisen nach Wunsch auf einen oder mehrere Kandidaten verteilen. Zudem können die von den Parteien aufgestellten Listen komplett akzeptiert oder aber einzelne Bewerber angekreuzt werden.
Die Sperrklausel in den Bezirken soll auf drei Prozent gesenkt werden. Die Wahlen zu den Bezirksversammlungen finden zudem getrennt von den Bürgerschaftswahlen statt. Die Regelungen der Bürgerschaftswahl werden 1:1 für die Bezirksversammlungen übernommen. Die Wahlen werden immer am Tag der Europawahl stattfinden - getrennt von den Wahlen zur Bürgerschaft.</typolist>
<typohead type=4>Angelika Gardiner/Ronald Pabst</typohead>
