Hessen: Wettlauf um niedrigere Hürden eröffnet?

Für uns völlig überraschend kommt eine Nachricht aus Hessen. Die dortige CDU/FDP-Regierung will die Hürden für Volksbegehren auf Landesebene senken. Das scheint ein Resultat der aktuellen Debatte um Volksentscheide zu sein. Werden andere Bundesländer folgen?

 

Kein großer Wurf: Die Richtung stimmt, die Weite nicht.

Die Sprecher der CDU- und FDP-Landtagsfraktionen, Holger Bellino und Wolfgang Greilich, haben heute in Wiesbaden die Pläne zur Änderung des Gesetzes über Volksbegehren und Volksentscheid vorgestellt.

Allerdings ist nicht damit zu rechnen, dass sich an der Praxis in Hessen viel ändern wird. Denn die wichtigsten Hürden sind in der Verfassung festgeschrieben. Nach wie vor werden die Anforderung an ein Volksbegehren die höchsten in der Republik sein.

Da dies auch nicht geändert werden soll, kommentiert unser Vorstandssprecher Ralf-Uwe Beck die Pläne in unserer aktuellen Pressemitteilung kritisch: „Die Landesregierung zäumt das Pferd von hinten auf. Gesetze führen aus, was die Verfassung vorgibt. Bevor das Durchführungsgesetz geändert wird, wäre zunächst eine Verfassungsänderung sinnvoll“.

 

Zu begrüßen ist allerdings die geplante Einführung einer Volksinitiative: Wenn zwei Prozent der Wahlberechtigten den Zulassungsantrag unterzeichnet haben, muss sich in Zukunft das Parlament mit dem Anliegen beschäftigen. Damit können Initiativen auf ihr Anliegen aufmerksam machen.

 

Ein Wettlauf zwischen den Bundesländern

Auch in anderen Bundesländern wird diskutiert, die Hürden für Direkte Demokratie zu senken. Im Saarland, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen haben sich die regierenden Parteien entsprechende Änderungen in den Koalitionsvertrag geschrieben. Diese Pläne sehen zum Teil deutliche Verbesserungen vor. Und in Rheinland-Pfalz soll es im September eine Reform von Bürgerbegehren geben; wir hoffen hier, noch in letzter Minute Verbesserungen durchzusetzen.

 

Das Beispiel Hessen zeigt deutlich, dass wir genau hinsehen und auf die Details achten müssen. Es ist jedoch zu hoffen, dass es nun einen Wettlauf hin zu bürgerfreundlichen Regelungen geben wird. Wir bleiben dran.

 

<typohead type=4>Ronald Pabst</typohead>

 

<typohead type=2>Dokumentation: Die geplanten Änderungen in Hessen</typohead>

Eckpunkte der Novellierung des Gesetzes über Volksbegehren und Volksentscheid:

<typolist type=2>Absenkung des Quorums für die Zulässigkeit von 3% auf 2 %

(§ 1 Abs. 1 Nr. 2): Basierend auf dem Ergebnis der letzten Landtagswahl (2009) wären nach der bisherigen Rechtslage 131.259 Unterschriften erforderlich (3%). Nach dem Gesetzentwurf von CDU und FDP werden es zukünftig noch 87.506 sein (2%).

Erweiterung der Eintragungsfrist von 14 Tagen auf 2 Monate(§ 5 Abs. 2 1.HS): Mit dieser Vorschrift wird die Eintragungsfrist von bisher 14 Tagen auf künftig 2 Monaten deutlich erweitert. Das kommt den Initiatoren eines Volksbegehrens entgegen und gibt den Bürgern mehr Zeit, sich inhaltlich mit der Initiative zu beschäftigen und sich eine Meinung zu bilden.

Quorum für Zustandekommen wird beibehalten (§ 12 Abs. 1): Die Voraussetzung, dass mindestens 20% der bei der letzten Landtagswahl Stimmberechtigten das Volksbegehren unterstützen, bleibt erhalten. Dass eine Volksinitiative, die Gesetzeskraft für die gesamte Hessische Bevölkerung erlangen soll, von mindestens einem Fünftel der Stimmberechtigten getragen wird, erscheint sachgerecht und verhindert, dass besonders aktive Interessengruppen Ihre Anliegen ohne die Unterstützung einer qualifizierten Zahl von Bürgern durchsetzen.

Auslegen der Unterschriftenlisten (§ 7 Abs. 2): Die Eintragungslisten werden bei den Gemeindebehörden während der allgemeinen Öffnungszeiten mindestens am Ort der Gemeindeverwaltung ausgelegt.

Einführung der ‚Volksinitiative’ (§ 3 Abs. 2): Der Landtag muss sich nach der Neuerung bereits bei Erreichen des Unterschriftenquorums von 2% mit dem Volksbegehren befassen, unabhängig davon ob dieses später das notwendige Zustimmungsquorum von 20% erreicht. Praktisch haben die Initiatoren eines Volksbegehrens damit die Möglichkeit, einen Gesetzentwurf direkt in den Landtag einzubringen.</typolist>

Quelle:Pressemitteilung der FPD Hessen

<link http: democracy-international.org fileadmin pdf>Gesetzentwurf als pdf

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