Südtirol: Neuer Stein auf dem Weg zur direkten Demokratie
Richterkommission für die Abwicklung von Volksabstimmungen erklärt Antrag auf Volksabstimmung für unzulässig.
Nachdem mit der Abänderung des Landesgesetzes zur Direkten Demokratie im Mai 2009 die Weichen auf Verfassungsgebende Volksabstimmung gestellt schienen, legt die jüngste Erklärung der Kommission für die Abwicklung von Volksabstimmungen der direkten Demokratie in Südtirol erneut Steine in den Weg.
Die Südtiroler Initiative für mehr Demokratie setzt sich seit 1994 für eine Stärkung der direktdemokratischen Möglichkeiten in Südtirol ein. 2009 brachte man es zur ersten Volksabstimmung über einen eigenen Gesetzentwurf zur direkten Demokratie. Scheiterte allerdings mit 38,1% denkbar knapp am 40%-igen Beteiligungsquorum.
Es steht 4:1
Es ist das erste Mal, dass eine Kommission in Italien die Meinung vertritt, dass Grundgesetze, mit denen demokratische Verfahrensregeln festgelegt werden, nur von der politischen Vertretung erlassen werden dürfen. In der Vergangenheit gab es bereits vier ähnliche und voneinander unabhängige Anträge auf Volksabstimmung, die allesamt für zulässig erklärt wurden. Durch das im Mai 2009 geänderte Landesgesetz zur Direkten Demokratie musste die Kommission die Verfassungskonformität des Antrages auf Volksabstimmung prüfen. Eine Aufgabe, die diese Kommission, nach Ansicht der Initiative, gar nicht hätte übernehmen dürfen, denn der Weg für die Überprüfung eines Landesgesetzes ist laut Autonomiestatuts klar und anders definiert:
Bestehen Zweifel an der Verfassungskonformität eines Gesetzes, kann die italienische Regierung innerhalb eines Monats nach Beschluss, dieses an den Verfassungsgerichts-hof verweisen. Dieser allein hat dann darüber zu urteilen, so Stephan Lausch.
Noch nie vom Verfassungsgericht behandelt
Allerdings wurde die Frage, ob ein Gesetz zur direkten Demokratie durch eine Volksinitiative mit Gesetzeseinführender Volksabstimmung zulässig ist, noch nie vom italienischen Verfassungsgericht behandelt. Laut Initiative gilt es gerade vor diesem Hintergrund zu berücksichtigen, dass mit der Verfassungsreform von 2001 ganz neue Ausgangsbedingungen geschaffen wurden. Diese blieben von der Kommission in ihrer Begründung unberücksichtigt und berief sich stattdessen auf 20 bis 30 Jahre alte Verfassungsurteile.
Berufung nicht ausgeschlossen
Die Initiative für mehr Demokratie erwägt gegebenenfalls, nach noch ausstehenden Beratungen im Vorstand und im 57köpfigen Promotorenkomitee, Berufung einzulegen. Unterstützung für die eigene Sache erhofft man sich von einem neuen Gesetzentwurf der Südtiroler Volkspartei (SVP) zur direkten Demokratie. Von diesem erwartet man eine Umsetzung der eigenen Vorarbeit und eine Realisierung des in der Volksabstimmung zum Ausdruck gekommenen Willens der Südtiroler Bürger und Bürgerinnen.