Todesstrafe und Direkte Demokratie
Eine Initiative in der Schweiz hatte im August 2010 die Einführung der Todesstrafe gefordert - und darüber wurde natürlich viel berichtet. Lesen Sie einen engagierten Kommentar von unserem Vorstandsmitglied Daniel Schily. Er gibt keine einfache Antworten.
Neulich geschah es wieder, die Todesstrafe, das ewige Angstthema und Gegenargument gegen Volksentscheide, fand sich landauf und landab in den Zeitungen. Ein Schweizer hatte mit einigen Gesinnungsgenossen die Zulassung einer Volksinitiative zur Einführung der Todesstrafe beantragt. Die Unterschriftensammlung wurde offiziell zugelassen.
Dazu muss man wissen: in der Schweiz werden Volksinitiativen durch ein Bürgerkomitee beim Wahlleiter in Bern angemeldet. Dieser prüft das Vorhaben in formeller Hinsicht, nicht aber inhaltlich. In dieser Hinsicht sind die Schweizer Stimmbürger frei. Eine Verfassungsgerichtsbarkeit wie in der Bundesrepublik gibt es dort nicht. Deshalb hätte – wir bewegen uns jetzt in den Konjunktiv - die Initiative tatsächlich Unterschriften sammeln können und wenn sie mehr als 100.000 Schweizer binnen 18 Monate gewonnen hätte, wäre es tatsächlich zu einem Volksentscheid über die Todesstrafe gekommen.
Schon diese bloße Möglichkeit – inzwischen haben die Initianten ihr Vorhaben abgebrochen – erzeugt Aufregung: „Seht her, zu was direkte Demokratie führen kann!“
Mehr Demokratie beruft sich bei dem Thema Todesstrafe gerne auf das deutsche Verfassungsrecht und die juristische Vorprüfung. Der Verein fordert, dass die direkte Demokratie die gewachsene Kultur von Menschen- und Minderheitsrechten zu achten habe, genau wie es auch den Parlamenten auferlegt ist. Außerdem betont der Verein immer wieder, dass das vorgeschlagene Verfahrensrecht der direkten Demokratie durch lange Fristen der Emotionalisierung vorbeugen und zu einer sachlichen Diskussion führen soll. Das alles ist richtig und dazu steht der Verein!
Wir wissen dennoch, ängstliche Demokratieskeptiker überzeugt das kaum. Gibt es nicht das bedrohlich Dunkle im Volke, das sich in den bekanntlich geheimen Abstimmungen Bahn brechen könnte? Mehr Demokratie stellt sich dieser Debatte. Letzte Antworten haben auch wir nicht parat!
Doch eine Debatte setzt die Kenntnis der Realität voraus. Und noch etwas: Sie kann nur ehrlich geführt werden, wenn es tatsächlich um den Bann der Todesstrafe und nicht einfach um das bloße Ressentiment gegen das Volk geht. Leider gibt es Leute, die die Todesstrafe z.B. in Kuba achselzuckend hinnehmen und das Thema gerade dann entdecken, wenn das Volk ins Spiel kommt. Doch macht es für den zum Tode Verurteilten keinen Unterschied, ob diese Strafe durch das Volk oder eine Diktatur normiert wurde.
Zu den Tatsachen: die Todesstrafe wurde in den meisten demokratischen Staaten, seien sie rein parlamentarisch oder auch direktdemokratisch organisiert, inzwischen abgeschafft. In den nichtdemokratischen Staaten stellt die Todesstrafe meistens einen selbstverständlichen Bestandteil des Strafrechtes – besonders des politischen – dar. Eins zu null für die Demokratie!
Eine wesentliche Ausnahme unter den Demokratien dieser Welt bilden die USA. Diese kennen auf der Bundesebene keine Volksentscheide und Referenden, allerdings in etwa der Hälfte der US-Staaten. In den USA wird das Strafgesetz nicht auf der Bundes-, sondern auf der Landesebene festgelegt. Einige Länder der USA sehen die Todesstrafe und die direkte Demokratie vor und einige Länder haben die Todesstrafe und keine direkte Demokratie. Ebenso gibt es Beispiele unter den Ländern der USA, die die Todesstrafe abgeschafft haben, die die direkte Demokratie praktizieren und denjenigen, die keine unmittelbaren Mitbestimmungsrechte vorsehen.
Eins zu Eins für parlamentarische und direkte Demokratie. Diese Form der Demokratie befördert das Thema nicht und führt aber auch nicht notwendig zur Abschaffung der Todesstrafe, leider, das müssen wir einräumen. Das gilt aber auch für rein parlamentarische Systeme.
Die meisten Todesurteile werden in den USA in Texas vollstreckt. Texas gehört zu den US-Staaten ohne ein direktdemokratisches Verfahrensrecht. Ein schlechtes Licht fällt vielmehr auf die Parlaments und Gouverneurswahlen. Es scheint dort beinahe unmöglich eine Wahl zu gewinnen, ohne sich offen zur Todesstrafe zu bekennen. Ein schwer zu durchbrechender Teufelskreis: die Politiker in Texas prahlen mit ihrer konservativen Härte in der Frage der Todesstrafe und das texanische Volk wird dadurch animiert in einer hinterwäldlerischen Gesinnung zu verharren.
Kann man deshalb behaupten, demokratische Wahlen und der Parlamentarismus führen zur Todesstrafe? Sicherlich nicht! Der Fall Texas zeigt lediglich, dass auch eine parlamentarische Demokratie nicht vor der Todesstrafe gefeit ist. Es gibt bedauerliche Ausnahmen!
Selbstverständlich gibt es auch ohne direkte Demokratie das Problem von latenten Ängsten und Aggressionen im Volke. Diese können sich durch bedauerliche Volksentscheide oder, wie im Falle Texas, durch das Parlament den Weg bahnen. Deshalb sind aber weder Parlamente noch Volksentscheide an sich etwas Schlechtes. Immer noch gilt, dass man den weltweiten Bann der Todesstrafe am besten durch die weltweite Verbreitung von Demokratie erreicht.
Das zeigt auch die deutsche Geschichte. So liegt die Abschaffung der Todesstrafe in Deutschland noch gar nicht so lange zurück. Erst am 17. Juli 1987 wurde nämlich in der DDR die Todesstrafe abgeschafft. Das letzte Todesurteil wurde 1981 an dem MfS-Offizier Dr. Werner Teske vollstreckt. Beeindruckend dagegen die Abschaffung der Todesstrafe in Schweizer Kantonen schon im neunzehnten Jahrhundert (Freiburg 1868 , Neuchâtel 1864, Zürich 1869, Tessin und Genf 1871, Basel-Stadt 1872, Basel-Land 1873, Solothurn 1874) als man in Deutschland noch wegen der Beleidigung des Kaisers am Strick baumeln konnte.
Ideologische Gegner und Befürworter der direkten Demokratie begehen beide den Fehler Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Die einen vergleichen eine idealisierte Gegenwart des Parlamentarismus mit der eigenen furchterregenden Vorstellung der zukünftigen Praxis direkter Demokratie. Die anderen überzeichnen die Probleme des existierenden Parlamentarismus und ersehnen eine ideale Zukunft, in der die direkte Demokratie alles zum Besseren wendet. Schlechte Beispiele werden von beiden ideologischen Positionen einfach ausgeblendet.
In Wahrheit geht aber Realität immer in Realität über. Als Menschen können wir allerdings für unser Gemeinwesen Ideale und Vorgaben entwickeln und auf diesem Wege die Realität verbessern. Und diese Möglichkeit sollen alle Bürgerinnen und Bürger haben. Dieses Menschenrecht der Partizipation steht gleichberechtigt neben anderen.
Durch die Ergänzung der parlamentarischen Demokratie durch direkte Demokratie bekommen die Bürgerinnen und Bürger mehr Möglichkeiten der Mitwirkung und können wichtige Entscheidungen ihres Lebens selbst treffen. Mehr Demokratie geht positiv davon aus, dass die Bürgerinnen und Bürger mit dieser Möglichkeit gut umgehen werden. Eine Garantie kann unser Verein dafür aber nicht geben! Warum? Die Inhalte bestimmen die Bürgerinnen und Bürger, das ist Demokratie.
Die Schweizerinnen und Schweizer haben den sehr klaren Weg gewählt, Volksentscheide ohne eine ausgebaute Verfassungsgerichtsbarkeit zu praktizieren. Deshalb zwingt sie die direkte Demokratie vielleicht mehr als in anderen Ländern dazu, die Verantwortung zur ergreifen. Am Ende des Tages kommt es dort darauf an, dass sich möglichst viele Bürgerinnen und Bürger gegen die Todesstrafe zu engagieren! Aber ist das bei uns in Deutschland wirklich anders?