CETA: Bundesverfassungsgericht verhandelt über Eil-Anträge gegen vorläufige Anwendung

Terminhinweis und Hintergrundinfo

Berlin/Karlsruhe, 10. Oktober 2016. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am kommenden Mittwoch über mehrere Eil-Anträge, die sich gegen eine vorläufige Anwendung des geplanten europäisch-kanadischen Handelsabkommens CETA richten. Am Donnerstag (13. Oktober) will der Zweite Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bereits seine Entscheidung verkünden.

Gegenstand einer gemeinsamen Anhörung am Mittwoch werden die Eil-Anträge aus vier Verfassungsbeschwerden sowie einer Organklage der Bundestagsfraktion Die Linke sein. So haben die Organisationen Campact, foodwatch und Mehr Demokratie eine einstweilige Anordnung gegen die so genannte vorläufige Anwendung von CETA beantragt (AZ: 2 BvR 1823/16). Durch die vorläufige Anwendung würde das Abkommen bereits lange vor einer Abstimmung im Deutschen Bundestag Gültigkeit erlangen. Der EU-Ministerrat soll am 18. Oktober sowohl über die Annahme von CETA als auch über dessen vorläufige Anwendung abstimmen. Gibt das Bundesverfassungsgericht dem Eil-Antrag statt, würde es den deutschen Vertreter im Ministerrat dazu auffordern, gegen die vorläufige Anwendung zu stimmen. Die Beschwerdeführer sehen in dem Handelsabkommen eine Gefahr für die Demokratie, da Wirtschaftsinteressen etwa durch Sonderklagerechte höher bewertet werden und Standards gefährden können.

Kern der Verfassungsbeschwerde ist eine Überprüfung, ob der CETA-Vertrag im Einklang mit dem deutschen Grundgesetz steht. Diese Frage wird in dieser Woche aller Voraussicht nach noch nicht vom Bundesverfassungsgericht behandelt, sondern wäre Gegenstand eines späteren Hauptsacheverfahrens.

Die wichtigsten Fragen rund um die Anhörung und die Verfassungsbeschwerde beantworten Mehr Demokratie, foodwatch und Campact in einem Hintergrundpapier das im Internet zum Download bereit steht.

Link:

Fragen und Antworten: <link https: www.ceta-verfassungsbeschwerde.de wp-content uploads>

www.ceta-verfassungsbeschwerde.de/wp-content/uploads/2016/10/2016-10-10_FAQ_CETA-Verfassungsbeschwerde.pdf

Kommentar zur Stellungnahme der Bundesregierung: <link https: www.ceta-verfassungsbeschwerde.de wp-content uploads>

www.ceta-verfassungsbeschwerde.de/wp-content/uploads/2016/10/2016-10-06-CETA_Kommentar_Folgenabwaegung_Stellunganhme-Bundesregierung.pdf

 

Termine:

Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht am Mittwoch, 12. Oktober 2016, 10 Uhr

Urteilsverkündung (geplant): Donnerstag, 13. Oktober 2016, 10 Uhr

 

Pressekontakte:

Campact: Svenja Koch, <link>koch@campact.de, 0 42 31 / 95 75 90

-          Vor Ort in Karlsruhe: Jörg Haas, <link>haas@campact.de, 01 52 / 22 88 87 99

Mehr Demokratie: Anne Dänner, <link>presse@mehr-demokratie.de, 0 30 / 42 08 23 70

-          Vor Ort in Karlsruhe (Mittwoch): Anne Dänner 01 78 / 8 16 30 17

-          Vor Ort in Karlsruhe (Donnerstag): Nicola Quarz, 01 57 / 72 38 93 52

foodwatch: Martin Rücker, <link https: office.foodwatch.de:44300 owa _blank>presse@foodwatch.de, 0 30 / 24 04 76 - 2 90

-          Vor Ort in Karlsruhe: Martin Rücker, 01 74 / 3 75 16 89

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