Neues Bundeswahlrecht sollte eine Übergangslösung bleiben

[54/12] Wahlrechtskompromiss ist ein Schritt in die richtige Richtung

Der Bundestag debattiert heute (14.12.) in erster Lesung über einen gemeinsamen Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD, Grünen und FDP zur Reform des Bundeswahlrechts sowie über einen eigenen Entwurf der Linken. „Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben sich vier Fraktionen endlich zu einem Kompromiss für ein fairer ausgestaltetes Bundeswahlrecht durchgerungen. Das jetzt vorgeschlagene Wahlrecht ist in Bezug auf den vollständigen Ausgleich der Überhangmandate ein wichtiger Fortschritt“, sagt Michael Efler, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie. „Nach der Bundestagswahl 2013 sollte aber ein Modell gefunden werden, das Überhangmandate komplett vermeidet und zu weiteren Verbesserungen führt.“

 Anlässlich der Debatte im Bundestag übergibt Mehr Demokratie heute unter dem Motto „Mehr Demokratie beim Wählen“ einen von rund 4.600 Menschen unterzeichneten Aufruf an den Vorsitzenden des Innenausschusses Wolfgang Bosbach (CDU). Der Wahlrechtskompromiss, nach dem Überhangmandate vollständig ausgeglichen werden, reicht nach Ansicht des Vereins und seiner Partnerorganisation wahlrecht.de nicht aus. „Eine umfassende Wahlrechtsreform muss Überhangmandate vollständig abschaffen. Dann ist auch eine Vergrößerung des Bundestages ausgeschlossen“, fordert Efler. „Außerdem sollte der Einfluss der Wählenden auf die Zusammensetzung der Parlamente gestärkt werden.“ Möglich wäre das zum Beispiel durch die Einführung von Mehrmandatswahlkreisen, in denen mehrere Direktkandidierende gewählt werden oder von einer Vorzugsstimme, mit der einzelne Kandidierende auf den Landeslisten nach vorne gebracht werden können. Auch eine Ersatzstimme, für den Fall, dass die bevorzugte Partei an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert, würde das Wahlrecht bürgerfreundlicher machen.

Gemeinsam mit wahlrecht.de und 3.500 Bürgerinnen und Bürgern hatte Mehr Demokratie gegen das 2011 von Union und FDP durchgesetzte Wahlrecht vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt und am 25. Juli 2012 weitgehend Recht bekommen. Das Gericht hatte dem Gesetzgeber aber weder eine erneute Frist für eine Neuregelung eingeräumt noch selbst eine Übergangsregelung bestimmt. Die jetzt debattierte Reform soll Anfang 2013 beschlossen werden, damit die nächste Bundestagswahl nach einem verfassungskonformen Wahlrecht stattfinden kann.

Hintergründe und Forderungen von Mehr Demokratie:<link> www.mehr-demokratie.de/bundeswahlrecht.html

Analyse von wahlrecht.de zu den aktuellen Gesetzentwürfen:<link http: www.wahlrecht.de news> www.wahlrecht.de/news/2012/2012121301.html

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