Frankreich erlaubt Sterbehilfe nach Bürgerrat

Nach einem Bürgerrat hat das französische Nationalversammlung am 15. Juli 2026 einem Gesetz zugestimmt, dass die aktive Sterbehilfe in Frankreich erlaubt. 291 Abgeordnete stimmten dafür, 241 dagegen.
Das Gesetz eröffnet unheilbar Erkrankten im fortgeschrittenen Stadium und bei unerträglichen Leiden die Möglichkeit des assistierten Suizids. Dies gilt auch, wenn der Erkrankte eine Behandlung abbricht oder ablehnt. Allerdings muss der oder die Erkrankte den Wunsch nach Sterbehilfe frei und klar an einen Arzt oder eine Ärztin richten können und sich der Tragweite bewusst sein. Damit reiht sich Frankreich in die Länder ein, in denen Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist, darunter Belgien, die Niederlande und die Schweiz.
Das Verfahren sieht vor, dass ein interdisziplinäres Gremium unter ärztlicher Beteiligung den Wunsch nach Sterbehilfe prüft und der Arzt oder die Ärztin dem oder der Erkrankten binnen zwei Wochen das Ergebnis mitteilt. Dieser muss seinen beziehungsweise ihren Wunsch nach Sterbehilfe nach zwei Tagen Bedenkzeit bekräftigen.
Gewissensklausel für Mediziner
Grundsätzlich sollen sich Patientinnen und Patienten das tödliche Medikament selbst verabreichen. Die Tötung auf Verlangen soll die Ausnahme bleiben und nur dann erfolgen, wenn die Sterbewilligen physisch nicht mehr zur Einnahme des Medikaments in der Lage sind. Ähnlich wie beim Schwangerschaftsabbruch enthält das Gesetz eine Gewissensklausel für Medizinerinnen und Mediziner: Keine Ärztin und kein Arzt muss Sterbehilfe leisten - wer das ablehnt, muss Sterbewillige aber weitervermitteln.
Wer Sterbehilfe in Anspruch nehmen möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Eine psychische Erkrankung allein eröffnet keine Möglichkeit der Sterbehilfe. Betroffene müssen auf die Möglichkeit der Palliativversorgung hingewiesen werden und diese auf Wunsch auch tatsächlich in Anspruch nehmen können.
Gegen "Sterbetourismus"
Auch der Besitz der französischen Staatsbürgerschaft ist eine zwingende Bedingung - so will man „Sterbetourismus“ ausschließen. Weitere Bedingung ist, dass es keine wirksamen Schmerzmittel gibt, um die Leiden der Kranken zu mindern.
Premierminister Sébastien Lecornu hatte schon vor der Entscheidung der Nationalversammlung angekündigt, dass er den Verfassungsrat mit dem Gesetz zum Lebensende befassen werde. Diese Entscheidung sei in Absprache mit Präsident Emmanuel Macron getroffen worden. Dies diene sogar dazu, die Legitimität dieses Gesetzes zu stärken, um den demokratischen Prozess zu Ende zu führen.
Dem Beschluss der Nationalversammlung ging die Arbeit des Bürgerrates zum Ende des Lebens voraus, einer Losversammlung, die sich 2022 und 2023 mit der Frage beschäftigt hat, ob das geltende Recht zum Lebensende reformiert werden sollte. Die Empfehlungen des Bürgerrates haben den anschließenden Gesetzgebungsprozess maßgeblich geprägt.
Kontroverse Debatte
Die Losversammlung war im September 2022 von Präsident Emmanuel Macron angekündigt worden. Hintergrund war eine seit Jahren kontrovers geführte Debatte über die Grenzen des Claeys-Leonetti-Gesetzes von 2016. Dieses erlaubte unter bestimmten Voraussetzungen eine tiefe und kontinuierliche Betäubung bis zum Tod, schloss aktive Sterbehilfe und assistierten Suizid jedoch aus.
Mit der Durchführung wurde der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrat (Conseil économique, social et environnemental, CESE) beauftragt. Aus mehreren Hunderttausend angeschriebenen Personen wurden 184 Bürgerinnen und Bürger per Los ausgewählt. Die Zusammensetzung orientierte sich an Alter, Geschlecht, Bildungsstand, Beruf, Wohnort und regionaler Herkunft, um die französische Bevölkerung möglichst gut abzubilden.
Anhörung von Fachleuten
Zwischen Dezember 2022 und April 2023 traf sich der Bürgerrat an neun Sitzungswochenenden in Paris. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hörten Fachleute für Medizin, Recht, Ethik und Philosophie ebenso wie Pflegekräfte, Patientenvertreterinnen und -vertreter sowie Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Religionsgemeinschaften an. Zudem informierten Expertinnen und Experten aus Belgien, den Niederlanden, Spanien, Kanada und der Schweiz über die Erfahrungen ihrer Länder mit unterschiedlichen Regelungen am Lebensende.
Im Mittelpunkt stand die Frage, ob der bestehende Rechtsrahmen den unterschiedlichen Situationen schwerstkranker Menschen gerecht werde oder verändert werden müsse.
Bürgerrat für Sterbehilfe
In ihrem Abschlussbericht empfahl der Bürgerrat zunächst einen flächendeckenden Ausbau der Palliativversorgung. Gleichzeitig sprach sich eine Mehrheit von 75,6 Prozent der Mitglieder dafür aus, das französische Recht um eine gesetzlich geregelte aktive Sterbehilfe zu erweitern. Nach Auffassung des Bürgerrats sollte diese Hilfe nur unter klar definierten medizinischen und rechtlichen Voraussetzungen möglich sein.
Mehrere Bürgerrat-Mitglieder beschrieben den Beratungsprozess später als intensive Lernerfahrung. In einem gemeinsamen Manifest erklärten sie, ihre Empfehlungen seien „aus Zuhören, Zweifel und gemeinsamer Reflexion“ entstanden. Zugleich betonten sie, die Verbesserung der Palliativversorgung sei für sie eine unverzichtbare Voraussetzung jeder gesetzlichen Öffnung.
Lernen statt urteilen
Viele Bürgerrat-Mitglieder beschrieben ihre Teilnahme als einen Prozess des Umdenkens. „Ich bin mit vielen Gewissheiten gekommen“, sagte eine Teilnehmerin nach Abschluss der Beratungen, „und ich gehe mit sehr viel mehr Fragen.“ Gerade die Begegnungen mit Palliativmedizinern, schwerkranken Menschen und ihren Angehörigen hätten gezeigt, wie unterschiedlich Situationen am Lebensende sein können.
Ein anderer Bürger fasste den Arbeitsprozess so zusammen: „Wir mussten lernen, unsere persönlichen Überzeugungen von der Frage zu trennen, welches Gesetz für alle gelten kann.“ Dieser Perspektivwechsel habe viele Diskussionen geprägt.
Der Wert des Zuhörens
Besonders häufig beschrieben die Mitglieder den Beratungsprozess selbst als außergewöhnliche Erfahrung. Eine Teilnehmerin erklärte in einem Interview, sie habe gelernt, „Menschen zuzuhören, deren Überzeugungen den eigenen völlig widersprechen“. Gerade diese Gespräche hätten sie schließlich überzeugt, dass sich eine so schwierige ethische Frage nicht mit einfachen Ja-oder-Nein-Antworten entscheiden lasse.
Ein anderer Teilnehmer formulierte es so: „Wir sind nicht als Experten gekommen. Wir sind als Bürger gegangen, die verstanden haben, wie komplex das Lebensende ist.“
„Weg der Brüderlichkeit“
Präsident Emmanuel Macron kündigte nach Vorlage des Berichts an, einen „Weg der Brüderlichkeit“ einschlagen zu wollen. Ziel sei ein „französisches Modell“, das den Schutz verletztlicher Menschen mit dem Recht auf Selbstbestimmung verbinde.
Ein erster Gesetzentwurf wurde 2024 vorgelegt, das parlamentarische Verfahren jedoch durch die Auflösung der Nationalversammlung unterbrochen. Nach der Neuwahl wurden zwei getrennte Gesetzesvorhaben eingebracht: eines zum Ausbau der Palliativversorgung und eines zur Einführung einer gesetzlich geregelten Hilfe zum Sterben.
Die Nationalversammlung verabschiedete zunächst beide Gesetze in erster Lesung. Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens trat schließlich das Gesetz zur Sterbehilfe in Kraft.
„Historischer Moment“
Der Berichterstatter des Gesetzes, Olivier Falorni, sprach von einem „historischen Moment“. Das Gesetz schaffe „eine zusätzliche Freiheit, ohne irgendjemandem etwas aufzuzwingen“, erklärte der Abgeordnete.
Unterstützung erhielt die Reform unter anderem von der Association pour le droit de mourir dans la dignité (ADMD). Die Organisation sieht in der gesetzlichen Neuregelung einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen.
Kritik an Gesetz
Kritik kam dagegen von der Société française d'accompagnement et de soins palliatifs (SFAP). Deren Präsidentin Claire Fourcade warnte, kein Gesetz könne die komplexen Fragen am Lebensende lösen. Vorrang müsse weiterhin der Ausbau der Palliativversorgung haben.
Auch die Französische Bischofskonferenz lehnte die Reform ab. Sie warnte vor einer grundlegenden Veränderung des gesellschaftlichen Verständnisses vom Schutz menschlichen Lebens und sprach sich dafür aus, Sterbende durch Pflege und Begleitung zu unterstützen, anstatt den Tod aktiv herbeizuführen.
Breite Unterstützung für Sterbehilfe
Die Sterbehilfe findet in Frankreich breite Unterstützung. Laut einer Ende Januar 2026 veröffentlichten Ifop-Umfrage sprechen sich 87 Prozent der Befragten dafür aus, dass Menschen am Lebensende zwischen Palliativpflege und aktiver Sterbehilfe wählen können.
Dem Nationalinstitut für demografische Studien (Ined) zufolge gibt es jedes Jahr zwischen 2000 und 4000 Fälle illegaler Sterbehilfe, während Zehntausende Menschen diese im Ausland in Anspruch nehmen.
Bedeutendes Beispiel deliberativer Demokratie
Die Debatte verlief auch im Parlament quer durch die Fraktionen. Abgeordnete nahezu aller Parteien stimmten unterschiedlich ab und bezeichneten ihre Entscheidung vielfach als Gewissensfrage.
Der Bürgerrat zur Sterbehilfe gilt inzwischen als eines der bedeutendsten Beispiele deliberativer Demokratie in Frankreich. Obwohl ihre Empfehlungen rechtlich nicht bindend waren, beeinflussten sie den politischen Entscheidungsprozess maßgeblich. Beobachterinnen und Beobachter sehen darin einen Beleg dafür, dass ausgeloste Bürgerräte auch bei ethisch besonders sensiblen Fragen einen wichtigen Beitrag zur politischen Willensbildung leisten können.
Sterbehilfe auf Jersey nach Bürgerrat erlaubt
Auf der britischen Kanalinsel Jersey hatte ein Bürgerrat im Frühjahr 2021 mit großer Mehrheit für eine Änderung des Gesetzes zur Sterbehilfe gestimmt. 78,3 Prozent der Bürgerrat-Teilnehmer votierten dafür, dass Sterbehilfe für Erwachsene unter bestimmten Bedingungen erlaubt werden sollte. Dabei sollen allerdings strenge Regeln eingehalten werden. Eine Mehrheit von 69,6 Prozent war auch der Meinung, dass die Sterbehilfe auch für Menschen mit einer unheilbaren Krankheit oder unerträglichem Leiden verfügbar sein sollte. 22 Prozent vertraten die Meinung, dass diese Möglichkeit auf unheilbar Kranke beschränkt werden sollte.
Das Inselparlament hatte am 26. Februar 2026 einem Gesetz zur Legalisierung der Sterbehilfe zugestimmt. Das Gesetz bedarf vor seinem Inkrafttreten allerdings formal noch der Zustimmung von König Charles III.
Zweiter nationaler Bürgerrat in Frankreich
Der Bürgerrat zur Sterbehilfe in Frankreich war die zweite nationale Losversammlung des Landes. Im Juni 2020 hatte ein ebenfalls von Präsident Macron einberufener 150-köpfiger Klima-Bürgerrat 149 Empfehlungen beschlossen. Diese beinhalteten in einem 500seitigen Bürgergutachten weitreichende Vorschläge für Wirtschaft, Verkehr, Wohnen, Handel und Ernährung. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen sollte der CO2-Ausstoß des Landes bis 2030 um 40 Prozent reduziert werden.
2025 hatte ein weiterer Bürgerrat 20 Empfehlungen zur Dauer der Schulzeiten und zu weiteren Schulreformen formuliert.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Hilfe einer KI verfasst