Irlands neuer Drogenstrategie ist der Einfluss eines Bürgerrates zur Drogenpolitik deutlich anzusehen. Die Regierung übernimmt dessen Grundgedanken einer gesundheitsorientierten Drogenpolitik, stärkt Vorbeugung, Behandlung und Schadensminderung und schafft neue Regeln für die Umsetzung. Bei der politisch wichtigsten Forderung des Bürgerrates – einer weitgehenden Entkriminalisierung des Drogenbesitzes zum Eigengebrauch – bleibt sie jedoch zurück.

Am 13. Oktober 2026 billigte die irische Regierung die „Nationale Drogenstrategie 2026 – 2030“ und einen ersten Maßnahmenplan für die Jahre 2026 bis 2028. Das Gesundheitsministerium erklärt ausdrücklich, die Strategie enthalte die Antwort der Regierung auf die 36 Empfehlungen des Bürgerrates zur Drogenpolitik. Allerdings lässt sich nicht jede Übereinstimmung allein auf den Bürgerrat zurückführen: Eingeflossen sind auch die Berichte eines parlamentarischen Ausschusses, eine öffentliche Befragung, die Auswertung der vorherigen Drogenstrategie sowie Stellungnahmen von Fachleuten und Organisationen.

Ein Bürgerrat gibt die Richtung vor

Der Bürgerrat hatte von April bis Oktober 2023 an sechs Wochenenden beraten. Ihm gehörten 99 zufällig ausgewählte Einwohnerinnen und Einwohner sowie der unabhängige Vorsitzende Paul Reid an. Eingeladen worden waren 20.000 Haushalte. Aus den Rückmeldungen wurde eine Gruppe zusammengestellt, die die Bevölkerung unter anderem nach Alter, Geschlecht, sozialer Lage und Wohngebiet möglichst gut abbilden sollte. Im Januar 2024 veröffentlichte der Bürgerrat seinen Abschlussbericht mit 36 Empfehlungen.

Im Mittelpunkt stand ein grundsätzlicher Wechsel: Drogenkonsum und Abhängigkeit sollten vorrangig als gesundheitliche und soziale Probleme behandelt werden. Der Bürgerrat verlangte mehr Vorbeugung, bessere und leichter erreichbare Hilfsangebote, zusätzliche Mittel für Behandlung und Genesung, eine stärkere Beteiligung von Menschen mit eigener Erfahrung sowie andere Wege als strafrechtliche Sanktionen.

Reid bezeichnete die Beratungen als die „umfassendste, weitreichendste und repräsentativste Diskussion über alle Aspekte des Drogenkonsums und der Drogenpolitik“, die es in Irland gegeben habe. Die Mitglieder hätten nicht nur über Strafrecht gesprochen, sondern auch über Armut, Wohnungslosigkeit, seelische Erkrankungen, familiäre Belastungen, organisierte Kriminalität und die ungleiche Verfügbarkeit von Hilfsangeboten.

Die Handschrift des Bürgerrates

Diese Sichtweise bestimmt nun auch die neue Drogenstrategie. Ihre fünf Schwerpunkte umfassen Vorbeugung, einen gleichberechtigten Zugang zu Behandlung, Genesung und gesellschaftliche Eingliederung, gesundheitliche Hilfen für Menschen im Strafrechtssystem sowie den Umgang mit neuen Drogen und veränderten Drogenmärkten. Die Regierung bezeichnet Gesundheit, Wohlbefinden und Menschenwürde als Kern ihrer Politik.

Mehrere Empfehlungen des Bürgerrates finden sich konkret im Maßnahmenplan wieder. Vorgesehen sind unter anderem:

  • eine landesweite Vorbeugungsstrategie,
  • ein Ausbau der Behandlungs- und Hilfsangebote in allen Landesteilen,
  • eine stärkere Beteiligung von Menschen mit eigener Erfahrung und ihren Familien,
  • besondere Angebote für Frauen, Minderheiten, Menschen mit Behinderungen und Menschen, deren Gehirn Reize und Informationen anders verarbeitet,
  • bessere Behandlungs- und Genesungsangebote in Gefängnissen sowie Hilfen nach der Entlassung,
  • eine Weiterentwicklung der Drogengerichte und anderer Wege anstelle von Haftstrafen,
  • der Ausbau von Drogenuntersuchungen und Frühwarnsystemen,
  • die Prüfung weiterer medizinisch überwachter Drogenkonsumräume,
  • Maßnahmen gegen die Abwertung von Menschen, die Drogen nehmen, sowie gegen drogenbezogene Einschüchterung und Gewalt.

Damit wurden wesentliche Forderungen des Bürgerrates nicht nur in allgemeine Zielsetzungen, sondern in Arbeitsaufträge für Ministerien, Gesundheitsbehörden, Polizei, Gefängnisverwaltung und soziale Einrichtungen übersetzt. Der Maßnahmenplan nennt für die einzelnen Vorhaben Zuständigkeiten, Zielgruppen und Anhaltspunkte für die Erfolgskontrolle.

Mehr Kontrolle über die Umsetzung

Auch bei der politischen Steuerung folgt die Regierung dem Bürgerrat zumindest teilweise. Dieser hatte eine stärkere Verantwortung auf höchster Regierungsebene, eine Zusammenarbeit aller betroffenen Ministerien und regelmäßige öffentliche Berichte gefordert. Außerdem sollte ein eigener, vom Ministerpräsidenten geleiteter Regierungsausschuss für Drogenpolitik eingerichtet werden.

Einen solchen eigenständigen Ausschuss schafft die Regierung nicht. Stattdessen soll der bereits bestehende, vom Ministerpräsidenten geleitete Regierungsausschuss für Gesundheit die Umsetzung der Drogenstrategie beaufsichtigen. Ergänzt wird er durch einen Ausschuss der beteiligten Ministerien unter Leitung der für die Drogenstrategie zuständigen Staatsministerin.

Ein neuer landesweiter Ausschuss für Umsetzung und Kontrolle soll vierteljährlich tagen und jährlich öffentlich über Fortschritte, Schwierigkeiten und die Arbeit der einzelnen Ministerien berichten. Ihm sollen neben staatlichen Stellen auch Vertreterinnen und Vertreter der Drogen- und Alkoholarbeitsgruppen, sozialer Organisationen und der Wissenschaft sowie Menschen mit eigener Erfahrung und ihre Familien angehören.

Damit ist der Vorschlag des Bürgerrates nicht wörtlich umgesetzt, sein Ziel einer stärkeren politischen Verantwortung und öffentlichen Kontrolle aber deutlich aufgegriffen. Ähnliches gilt für die geforderten jährlichen Maßnahmenpläne: Vorgelegt wurde zunächst ein Plan für 2026 bis 2028 mit 33 Maßnahmen; für 2029 und 2030 ist ein weiterer Plan angekündigt. Die Regierung übernimmt somit die Idee überprüfbarer Maßnahmen, nicht aber den vom Bürgerrat gewünschten jährlichen Rhythmus.

Die entscheidende Lücke

Am stärksten weicht die Regierung beim Umgang mit dem Besitz illegaler Drogen zum persönlichen Gebrauch vom Bürgerrat ab. Dessen Mitglieder hatten eine umfassende gesundheitsorientierte Regelung empfohlen. Der Besitz sollte zwar weiterhin verboten bleiben, Menschen sollten jedoch möglichst nicht mehr verurteilt oder inhaftiert werden. Vorgesehen war eine Verbindung aus freiwilliger Weiterleitung an Hilfsangebote, Abschreckung und Entkriminalisierung.

Die Regierung setzt dagegen auf ein begrenztes Weiterleitungsverfahren. Seit September 2026 können Menschen, die erstmals mit Drogen zum persönlichen Gebrauch angetroffen werden, an den Gesundheitsdienst verwiesen werden. Die Teilnahme an dem Beratungsgespräch ist freiwillig. Wer nicht erscheint, wird dafür nicht bestraft.

Bei einem zweiten Fall kann eine polizeiliche Verwarnung ausgesprochen werden, bislang allerdings nur bei Cannabis. Eine Ausweitung auf andere Drogen soll geprüft werden. Danach bleiben strafrechtliche Verfahren möglich.

Damit wird zwar das vom Bürgerrat geforderte gesundheitliche Angebot ausgebaut. Eine umfassende Entkriminalisierung ist es jedoch nicht. Der Besitz bleibt eine Straftat, und die Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung wird lediglich für bestimmte Fälle zurückgedrängt. Die Regierung hat die zentrale Empfehlung somit nur teilweise übernommen. Auch der parlamentarische Ausschuss war weiter gegangen und hatte eine gesetzlich verankerte Entkriminalisierung gefordert.

Mehr Geld, aber keine dauerhafte Zusage

Für den Beginn der Strategie stellt der Haushalt 2027 sieben Millionen Euro bereit. Weitere 1,5 Millionen Euro sollen bereits bestehende Vorhaben ausbauen. Vorgesehen sind unter anderem 3,45 Millionen Euro für die Gesundheitsdienste in den einzelnen Landesteilen, 2,4 Millionen Euro für die Drogen- und Alkoholarbeitsgruppen sowie 700.000 Euro für vorbeugende Angebote für Kinder und Jugendliche.

Das entspricht der Forderung des Bürgerrates nach mehr Mitteln, erfüllt aber noch nicht dessen Wunsch nach einer erheblichen, mehrjährigen und nachvollziehbaren Finanzierung sämtlicher Drogenhilfen. Die Strategie räumt selbst ein, dass für ihre vollständige Umsetzung weitere Mittel benötigt werden. Ob diese in den kommenden Haushalten tatsächlich bereitgestellt werden, bleibt offen.

Einfluss ohne vollständige Übernahme

Der Bürgerrat hat Irlands Drogenstrategie nicht allein geschrieben. Dennoch hat er ihren politischen Rahmen sichtbar verschoben. Die Regierung übernimmt die gesundheitsorientierte Grundausrichtung, stellt Vorbeugung und Behandlung stärker in den Mittelpunkt, beteiligt Menschen mit eigener Erfahrung, stärkt andere Wege als Haftstrafen und schafft verbindlichere Regeln für Umsetzung und Kontrolle.

Von einer vollständigen Umsetzung der 36 Empfehlungen kann jedoch keine Rede sein. Einige Forderungen wurden unmittelbar in Maßnahmen überführt, andere verändert oder auf Prüfaufträge beschränkt. Bei der Entkriminalisierung – dem sichtbarsten und politisch umstrittensten Punkt – entschied sich die Regierung für eine deutlich vorsichtigere Lösung.

Der Einfluss des Bürgerrates zeigt sich deshalb weniger in einer unveränderten Übernahme seines gesamten Programms als in einem Richtungswechsel: Die staatliche Drogenpolitik soll sich stärker an Gesundheit, Unterstützung und Schadensminderung orientieren. Ob daraus auch eine dauerhafte Veränderung der Praxis wird, hängt nun von der Finanzierung, der Kontrolle der Umsetzung und weiteren politischen Entscheidungen ab.

Wie Staatsministerin Jennifer Murnane O’Connor bei der Veröffentlichung der Strategie festhielt: Die Veröffentlichung einer Strategie sei „nur der Anfang“ – entscheidend sei ihre Umsetzung.

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