"Konflikte frühzeitig befrieden"

Bei der Zahl der Bürgerräte liegt Baden-Württemberg im Ländervergleich vorn. Das soll sich auch in Zukunft nicht ändern. Die kommende Landesregierung aus Grünen und CDU „will die Politik des Gehörtwerdens und bewährte Formen der Dialogischen Bürgerbeteiligung (…) fortführen und weiterentwickeln“. Eine entsprechende Vereinbarung findet sich im am 6. Mai 2026 vorgestellten Koalitionsvertrag der beiden Parteien. Im Vergleich mit der Koalitionsvereinbarung 2021 gibt es jedoch Rückschritte.
Wie schon in den vergangenen Jahren sollen bei wichtigen Gesetzentwürfen und politischen Vorhaben der Landesregierung dialogische Beteiligungsformate eingesetzt werden. „Politik und Verwaltung profitieren durch mehr Information und Austausch, wodurch die Akzeptanz der getroffenen Entscheidungen steigt“, erklären die Koalitionspartner
Entlastung der Kommunen durch Servicestelle
Grüne und CDU wollen auch die „erfolgreiche Arbeit“ der Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung fortsetzen. 2024 hatte die Landesregierung diese Anlaufstelle für Städte und Gemeinden und Behörden geschaffen. Sie berät und begleitet Dialogprozesse. Mit der Servicestelle „werden die inhaltlich Zuständigen vor Ort entlastet, Prozesse beschleunigt und Konflikte möglichst frühzeitig befriedet“, erklärt der Koalitionsvertrag.
Im Volksabstimmungsgesetz des Landes soll die Möglichkeit eröffnet werden, „dass als Folge eines Volksantrags vor der finalen Befassung durch den Landtag zuerst eine Dialogische Bürgerbeteiligung durchgeführt werden kann“.
Kein Bürgerrat per Volksantrag
In ihrem 2021 geschlossenen Koalitionsvertrag hatten Grüne und CDU noch vereinbart, die Einberufung eines landesweiten Bürgerrates per Volksantrag zu ermöglichen. Dies ist zum Beispiel im österreichischen Bundesland Vorarlberg mit 1.000 Unterschriften möglich. Grüne und CDU haben ihre diesbezügliche Vereinbarung für Baden-Württemberg nicht umgesetzt.
Ein Volksantrag muss von mindestens 0,5 Prozent der Wahlberechtigten unterzeichnet werden. Unterschreiben dürfen alle Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihren Erstwohnsitz haben.
Einschränkung der direkten Demokratie
Mit der Förderung von Bürgerräten geht die Einschränkung der direkten Demokratie einher. Gibt es zu verfahrenseinleitenden Beschlüssen von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen eine dialogische Bürgerbeteiligung, sollen Bürgerbegehren und Bürgerentscheide dazu nicht mehr möglich sein. 2021 wollten Grüne und CDU Bürgerräte und Bürgerentscheide noch miteinander verbinden.
In der Schweiz arbeitet das Projekt Demoscan an der Verwirklichung dieser Idee. Hier formulieren Bürgerräte vor Volksabstimmungen eine niederschwellige Abstimmungshilfe mit den wichtigsten Pro- und Kontra-Argumenten. Diese werden an alle Stimmberechtigten verschickt. Ein Beispiel dafür ist ein Bürgerrat in der Stadt Bellinzona.
Höhere Hürden
Grüne und CDU wollen außerdem die Unterschriften- und Abstimmungshürden für die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene auf die Höhe vor der letzten Reform zurückführen. 2015 wurden das Unterschriftenquorum für Bürgerbegehren und das Abstimmungsquorum bei Bürgerentscheiden gesenkt. Für ein gültiges Bürgerbegehren müssen seit dem 1. Dezember 2015 sieben statt zehn Prozent der Wahlberechtigten unterschreiben. Die bis dahin geltende Staffelung nach der Gemeindegröße war entfallen. Auch Fragen der Bauleitplanung sind für die Bürgerschaft seitdem generell zugänglich.
Damit ein Bürgerentscheid gültig und für die Verwaltung verbindlich ist, muss die Mehrheit der abgegebenen Stimmen (Ja-Stimmen oder Nein-Stimmen) ein Zustimmungsquorum, eine bestimmte Stimmenhöhe bezogen auf alle Stimmberechtigten, erreichen. Dieses Quorum lag bis 2015 bei 25 Prozent und wurde dann auf 20 Prozent abgesenkt.
Kritik von Mehr Demokratie
Der baden-württembergische Landesverband von Mehr Demokratie kritisiert die geplanten Einschränkungen der direkten Demokratie in einer Pressemitteilung als „massiven Demokratieabbau“. Nach Berechnungen des Landesverbandes würden die von Grünen und CDU vereinbarten Änderungen zusammen genommen dazu führen, dass etwa 40 Prozent aller bisherigen Bürgerbegehren und Bürgerentscheide nicht mehr möglich sind oder ungültig wären.