Wenn Mitsprache zu teuer wird

In Osterburg sollten ausgeloste Bürgerinnen und Bürger nicht nur Empfehlungen zur Mobilität erarbeiten. Über ausgewählte Vorschläge sollte anschließend die ganze Stadt abstimmen. Doch ausgerechnet dieser zweite Teil des Beteiligungsversuchs fällt nun aus. Der Grund führt weit über die 13.290 Euro hinaus, die der Bürgerentscheid kosten würde – und mitten hinein in die Finanznot vieler deutscher Kommunen.

Verbindung von Bürgerrat und Bürgerentscheid

Es hätte der ungewöhnlichste Teil eines ohnehin ungewöhnlichen politischen Versuchs werden sollen. Dreißig ausgeloste Osterburgerinnen und Osterburger beraten über Radwege, Parkplätze und gefährliche Straßen. Sie machen Vorschläge. Und über einige davon entscheiden anschließend alle Wahlberechtigten der Stadt. Bürgerrat und Bürgerentscheid, Beratung und Abstimmung – beides sollte miteinander verbunden werden.

Nun wird daraus nichts. Die Osterburger Stadtverwaltung kommt nach monatelanger Prüfung zu dem Schluss, dass keine der drei vom Bürgerrat vorgeschlagenen Fragen für einen Bürgerentscheid infrage kommt. Besonders folgenreich ist das für die Krumker Straße. Sie sollte saniert und dabei mit einem gemeinsamen Rad- und Fußweg versehen werden. Ein Bürgerentscheid darüber war zunächst gemeinsam mit der Landtagswahl vorgesehen, später für Januar 2027. Jetzt soll er ganz entfallen.

Dreißig Menschen, sechs Sitzungen

Der Hintergrund reicht ins Jahr 2024 zurück. Damals beschloss der Stadtrat, Osterburg an einem geförderten Beteiligungsvorhaben teilnehmen zu lassen. Im folgenden Jahr wurden 900 Einwohnerinnen und Einwohner zufällig aus dem Melderegister ausgewählt und angeschrieben. 168 erklärten sich zur Teilnahme bereit. Aus ihnen wurden wiederum 30 Menschen ausgelost, wobei Alter, Geschlecht, Bildungsabschluss und Wohnort berücksichtigt wurden.

Von August bis November 2025 trafen sie sich sechsmal. Es ging um „Mobilität und Radverkehr“ in der Einheitsgemeinde: um Radwege, Schulwege, Parkplätze, die Breite Straße und Straßenausbau. Unabhängige Moderatorinnen und Moderatoren sowie Fachleute begleiteten die Beratungen. Die Ausgelosten waren zwischen 16 und 83 Jahre alt und kamen aus allen elf Ortschaften der Einheitsgemeinde. Am Ende standen 21 Empfehlungen.

Dass Menschen mit unterschiedlichen Ansichten dabei tatsächlich miteinander ins Gespräch kamen, gehörte zum Zweck des Verfahrens. Ein Bürgerrat-Mitglied zog anschließend die Bilanz: „Wir bleiben mit unterschiedlichen Meinungen im Gespräch, dafür bin ich sehr dankbar.“ Eine andere Stimme lautete: „Ich fand es gut, dass man mal dazu angeregt wird, darüber nachzudenken: Was denkt der andere?“

Vom Los zur Abstimmung

Osterburg erprobte damit nicht zum ersten Mal das Los. Bereits 2022 und 2023 hatte ein Bürgerrat über Klimaschutz beraten. Das zweite Verfahren ging aber einen entscheidenden Schritt weiter. Osterburg nimmt am Modellprojekt „Klima trifft Kommune“ teil, das von Mehr Demokratie unterstützt wird. Der Plan war, ausgeloste Beratung mit einer anschließenden verbindlichen Abstimmung zu verbinden. Die Stadt kündigte ausdrücklich an: „Das Besondere dieses Mal: Über einen Teil der Empfehlungen des Bürgerrates wird am Ende in einem Bürgerentscheid abgestimmt.“

Der Bürgerrat sollte deshalb selbst auswählen, welche seiner Empfehlungen sich dafür eignen. Drei Vorschläge blieben übrig: farblich markierte Be- und Entladezonen sowie Radspuren in der Breiten Straße, zwei behindertengerechte Parkplätze dort – und die Sanierung der Krumker Straße samt gemeinsamem Rad- und Fußweg. Alle drei Angelegenheiten fallen grundsätzlich in die Zuständigkeit der Kommune.

Als die Empfehlungen im Dezember 2025 dem Stadtrat übergeben wurden, bedankte sich Bürgermeister Nico Schulz bei den Durchführenden. Seine Begründung für Bürgerräte war bemerkenswert: Zufällig ausgeloste Gremien brächten Menschen mit unterschiedlichen Ideen und Sichtweisen zusammen, eben nicht nur die Menschen, die sich ohnehin regelmäßig politisch zu Wort meldeten. Vier Teilnehmerinnen und Teilnehmer stellten die Empfehlungen selbst den Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern vor.

Zwei Fragen erledigen sich ohne Abstimmung

Bei den beiden Vorschlägen für die Breite Straße sieht die Verwaltung inzwischen keinen Grund mehr für einen Bürgerentscheid. Für ihre Umsetzung ist kein Stadtratsbeschluss erforderlich. Sie werden zusammen mit weiteren Empfehlungen zur Neuordnung der Parkflächen geprüft; das Ordnungsamt führt dazu Gespräche mit der Händlerschaft und weiteren Beteiligten.

Bleibt die Krumker Straße. Gerade dort sahen die Ausgelosten dringenden Handlungsbedarf. Das Radfahren sei bei Gegenverkehr gefährlich, argumentierten sie. Mit dem neuen Norma-Markt und dem künftigen Autobahnanschluss sei zudem mit mehr Verkehr zu rechnen. Die Verwaltung widerspricht dieser Einschätzung im Grundsatz nicht. Auch sie erwartet durch neue Wohnbebauung und den geplanten Anschluss an die A14 eine wachsende Verkehrsbedeutung der Straße.

Im Bürgergutachten gehört die Krumker Straße sogar zu den wichtigsten Vorschlägen. Die Sanierung samt Rad- und Fußweg landete auf Rang drei der 21 Empfehlungen. Noch höher bewertet wurde nur unter anderem ein neuer Radweg zwischen Storbeck und Flessau.

Fast zwei Millionen Euro für eine Straße

Das Problem beginnt bei dem, was ein erfolgreiches Votum auslösen würde. Der Ausbau müsste am Kreuzungsbereich Krumker Straße/Seehäuser Straße beginnen. Für diesen ersten Bauabschnitt rechnet die Stadt mit etwa 910.000 Euro. Der anschließende Abschnitt vom Drescherhof bis zur Rosenstraße wird auf weitere 1,065 Millionen Euro geschätzt. Ein erfolgreicher Bürgerentscheid wäre verbindlich; die Stadt müsste ihn innerhalb von fünf Jahren umsetzen.

Nach der von der Verwaltung entworfenen Zeitplanung wären 2028 zunächst 60.000 Euro für Planung und Ausschreibung fällig, 2029 dann 850.000 Euro für den ersten Bauabschnitt sowie weitere Planungskosten, 2030 schließlich 995.000 Euro für den zweiten Abschnitt. Zur Finanzierung müssten nach Darstellung des Rathauses entweder andere Vorhaben gestrichen oder Kredite aufgenommen werden. Im Sondervermögen gebe es keinen Spielraum.

Damit wird aus einer Abstimmung über einen Rad- und Fußweg eine Entscheidung über eine mehrjährige Investition von knapp zwei Millionen Euro. Und an diesem Punkt wird aus dem Osterburger Beteiligungsversuch eine Geschichte über ein viel größeres Problem.

Wenn die Kommune rechnen muss

Städte und Gemeinden sind in Deutschland für einen erheblichen Teil der Infrastruktur zuständig, die Bürgerinnen und Bürger täglich benutzen: kommunale Straßen, Schulen und Kindergärten, Feuerwehrhäuser, Sportstätten und vieles mehr. Ihre finanziellen Möglichkeiten halten mit diesen Aufgaben vielerorts nicht Schritt. Gerade finanzschwache Kommunen müssen Investitionen gegeneinander abwägen, Fördermittel einwerben oder Kredite aufnehmen.

Das hat auch Folgen für die Demokratie vor Ort. Der Fachverband Bürgerbeteiligung hat dieses Problem im „Norderstedter Appell“ auf eine einfache Formel gebracht: „Bürgerbeteiligung ist kein Luxus“. Der Hintergrund: Dialogische Beteiligung ist in den meisten Kommunen keine Pflichtaufgabe. Wird das Geld knapp, können deshalb gerade Bürgerräte und andere Beteiligungsverfahren schnell unter Sparzwang geraten. Der Fachverband fordert eine dauerhaft bessere Finanzausstattung der Kommunen und will gute Bürgerbeteiligung von einer freiwilligen Leistung zu einer kommunalen Pflichtaufgabe machen.

Die Durchführenden solcher Verfahren drehen dabei das übliche Kostenargument um. Beteiligung koste zwar Geld. Der Verzicht darauf könne aber ebenfalls teuer werden: wenn Planungen auf Widerstand stoßen, Verfahren sich verlängern und politische Entscheidungen an Akzeptanz verlieren. Bürgerbeteiligung könne lokales Wissen in Entscheidungen einbringen und dazu beitragen, dass auch unliebsame Entscheidungen eher mitgetragen werden.

Osterburg als doppelter Grenzfall

Gerade Osterburg macht das Spannungsverhältnis besonders deutlich. Der Bürgerrat selbst konnte im Rahmen eines geförderten Modellprojekts stattfinden. Die 30 Ausgelosten haben sechs Abende lang beraten, Informationen geprüft und schließlich Empfehlungen beschlossen. Nun stößt das Verfahren dort an seine finanzielle Grenze, wo aus Beratung eine verbindliche Entscheidung werden sollte.

Das ist etwas anderes, als wenn die Verwaltung die Empfehlung fachlich für falsch oder rechtlich für unzulässig hielte. In ihrer Vorlage stellt sie ausdrücklich fest, dass alle drei für den Bürgerentscheid vorgeschlagenen Fragen im Zuständigkeitsbereich der Kommune liegen. „Abstimmungsrelevant“ sei nach Prüfung und Abwägung dennoch keine von ihnen.

Damit bekommt der Fall eine eigentümliche demokratische Schieflage. Die Bürgerinnen und Bürger sollten entscheiden dürfen. Aber eine der möglichen Entscheidungen wäre für die Kommune finanziell so schwer zu tragen, dass sie die Frage lieber gar nicht erst stellt.

13.290 Euro für die Demokratie

Hinzu kommen die Kosten des Bürgerentscheids selbst. Die Verwaltung hat ungewöhnlich genau ausgerechnet, was er kosten würde: 850 Euro für die technische Wahlorganisation über das Melderegister, 400 Euro für Wahlsoftware, 1527,50 Euro Erfrischungsgeld für die Wahlvorstände, 6825 Euro für Druck und Versand der Wahlbenachrichtigungen, dazu Stimmzettel, Briefwahlunterlagen und Porto. Unter dem Strich stehen 13.290 Euro.

Gemessen an den fast zwei Millionen Euro Baukosten ist das wenig. Deshalb wäre es irreführend, den abgesagten Bürgerentscheid allein auf diese 13.290 Euro zurückzuführen. Entscheidend ist die finanzielle Bindung, die ein erfolgreiches Votum auslösen würde. Im Haushaltskonsolidierungskonzept sei eine weitere große Straßenbaumaßnahme nicht darstellbar und „auch nicht vertretbar“, argumentiert die Verwaltung.

Bemerkenswert ist allerdings die zweite Begründung des Rathauses. Auch die Kosten der Abstimmung selbst stünden bei einer nach Einschätzung der Verwaltung „politisch und gesellschaftlich unstrittig“ einzustufenden Angelegenheit in keinem Verhältnis. Das „wichtige Instrument des Bürgerentscheids“ würde an dieser Frage nicht angemessen gewichtet.

Wer entscheidet, was eine Abstimmung wert ist?

Darin steckt eine politische Wertung. Denn ursprünglich war gerade der Bürgerrat damit beauftragt worden, Empfehlungen auszuwählen, die er für einen Bürgerentscheid geeignet hält. Die Ausgelosten taten das – und entschieden sich unter anderem für die Krumker Straße. Nun kommt die Verwaltung nach ihrer fachlichen und finanziellen Prüfung zu einem anderen Ergebnis.

Für die Glaubwürdigkeit eines solchen Verfahrens ist das heikel. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren mit der ausdrücklichen Aussicht an die Arbeit gegangen, dass ein Teil ihrer Empfehlungen nicht bloß beraten, sondern der gesamten Bürgerschaft zur verbindlichen Entscheidung vorgelegt werden würde. Die Stadt hatte angekündigt, der Stadtrat werde darüber entscheiden, welche Empfehlungen zur Abstimmung gestellt werden; ursprünglich war der Tag der Landtagswahl im September 2026 als Termin vorgesehen.

Das heißt nicht, dass ein Bürgerrat Anspruch auf die Umsetzung jeder Empfehlung hätte. Gerade die anschließende fachliche, rechtliche und finanzielle Prüfung gehört zum politischen Verfahren. Doch Osterburg hatte mehr versprochen als die übliche unverbindliche Beratung: Bürgerrat und Bürgerentscheid sollten ausdrücklich miteinander verbunden werden.

Bürgerbeteiligung ist kein Luxus

An diesem Punkt bekommt der Norderstedter Appell eine besondere Bedeutung. Der Fachverband Bürgerbeteiligung warnt davor, Beteiligung gerade dann zurückzufahren, wenn die kommunalen Haushalte unter Druck geraten. Seine These lautet: Finanznot darf nicht dazu führen, demokratische Beteiligung als verzichtbare Zusatzleistung zu behandeln. Gerade in Krisenzeiten brauche es mehr Dialog, nicht weniger.

Der Osterburger Fall liegt allerdings noch komplizierter. Hier fehlt nicht nur Geld für Beteiligung. Das eigentliche Problem besteht darin, dass eine verbindliche Beteiligung eine Ausgabe auslösen könnte, für die das Geld fehlt. Selbst wenn die 13.290 Euro für den Bürgerentscheid von anderer Seite bezahlt würden, blieben die fast zwei Millionen Euro für die Straße.

Damit berührt der Fall eine Grenze, die auch eine bessere Finanzierung von Bürgerräten allein nicht beseitigen würde. Verbindliche kommunale Demokratie braucht Kommunen, die finanziell überhaupt in der Lage sind, zwischen echten politischen Möglichkeiten zu entscheiden. Wo praktisch nur noch entschieden werden kann, was ohnehin bezahlbar ist, schrumpft auch der Spielraum der Bürgerinnen und Bürger.

Was vom Bürgerrat bleibt

Folgenlos bleibt die Arbeit der 30 Ausgelosten dennoch nicht. Die 21 Empfehlungen sollen den Rahmen für ein Radverkehrs- und Mobilitätskonzept bilden und als Teilbereich in das Klimaschutzkonzept der Einheitsgemeinde eingehen. Andere Vorschläge werden bereits von Verwaltung und politischen Gremien bearbeitet.

Auch die Krumker Straße verschwindet nach Aussage der Verwaltung nicht endgültig in der Schublade. Die Diskussion und Abstimmung im Bürgerrat hätten gezeigt, dass diese für Osterburg wichtige Verkehrsader „im Fokus des Stadtrates und seiner Gremien bleiben“ müsse. Änderten sich die Voraussetzungen, solle sie wieder auf die Tagesordnung kommen.

Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dürfte das dennoch weniger sein als das, was ihnen zu Beginn des Modellversuchs in Aussicht gestellt wurde. Sie haben beraten, abgewogen und entschieden, welche Fragen sie ihren Mitbürgerinnen und Mitbürgern vorlegen möchten. Doch die Abstimmung findet nicht statt.

Die Frage hinter dem Radweg

So wird aus dem Streit um einige hundert Meter Straße eine grundsätzliche Frage über die kommunale Demokratie. Der Norderstedter Appell fordert, Bürgerbeteiligung nicht als Luxus zu behandeln. Osterburg zeigt, dass dazu noch etwas anderes gehört: Städte und Gemeinden brauchen nicht nur Geld, um Beteiligung zu organisieren. Sie brauchen auch genügend finanziellen Handlungsspielraum, damit Beteiligung überhaupt etwas zu entscheiden hat.

Das eigentliche Problem sind deshalb nicht die 13.290 Euro, die ein Bürgerentscheid kostet. Es sind die knapp zwei Millionen Euro, die eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger der Stadt auferlegen könnte – und ein kommunales Finanzsystem, in dem eine solche Summe für eine kleine Stadt zur kaum überwindbaren Hürde werden kann.

In Osterburg endet damit ausgerechnet ein Modell, das Bürgerrat und direkte Demokratie miteinander verbinden sollte, vor der entscheidenden zweiten Stufe. Die Ausgelosten durften bestimmen, worüber die Stadt abstimmen sollte. Ob die Stadt darüber tatsächlich abstimmen lässt, bestimmt nun ihre finanzielle Wirklichkeit. 

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