Ranking der direktdemokratischen Verfahren
in Deutschland auf Landes- und Kommunalebene

Bremen

Das Bundesland Bremen hat zusammen mit Bayern die bundesweit besten Regeln für die direkte Demokratie (Gesamtnote 2,3). Bremens Regeln für landesweite Volksbegehren und Volksentscheide bewertet das Ranking mit der Schulnote 2,7. Die Regelungen für kommunale Bürgerbegehren und Bürgerentscheide bekommen die Noten 1,8 (Stadt Bremen) respektive 2,1 (Bremerhaven). Bremen stand 2003 noch auf Platz 11 des Ländervergleichs, arbeitete sich aber sukzessive nach oben. Das Volksentscheidsranking lobt mehrere Reformen, die seit 2009 in Bremen erfolgten.

Bremen

  2,3

Landesebene

  2,7

Kommunalebene

  1,95

Landesebene

Gesamtnote: 2,7

Auf Landesebene (= Stadtstaat) sind die Hürden moderat. Das ehemals strikte Finanztabu wurde 2005 reformiert, damit sind finanzwirksame Initiativen generell zulässig. Zudem wurden die Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide gesenkt.

6
5
4
3
2
1

Themenausschluss

Haushalt (finanzwirksame Initiativen für kommende Haushalte generell
zulässig), Abgaben, Besoldung, Steuern, Gebühren

3+
 

Volksbegehren

Unterschriften: 5%, Verfassungsänderungen 10%
Frist: 3 Monate
Freie Sammlung und in öffentlichen Räumen

2
 

Volksentscheid

Einfache Gesetze: 20%-Zustimmungsquorum
Verfassung: 40%-Zustimmungsquorum

3-
 

Obligatorisches Referendum

Bedingt obligatorisch bei Privatisierungen (bei einfacher Mehrheit im Parlament)

4
 

Kommunalebene

Gesamtnote: 1,95

Für die Kommunalebene gilt die Besonderheit, dass Bremen ein Zwei-Städte-Staat ist und aus der Stadt Bremen und der Stadt Bremerhaven besteht. Bei der Benotung der Kommunalebene fließen beide Städte zu gleichen Teilen ein. Hier schneiden beide Städte mit "gut" ab – die Stadt Bremen mit 1,8 etwas besser als die Stadt Bremerhaven (2,1). Gemittelt ergibt dies die Teilnote von 1,95 für die kommunale Ebene. Positiv: In beiden Städten sind die Hürden moderat und Angelegenheiten der Bauleitplanung sind als Thema eines Bürgerbegehrens zulässig.

6
5
4
3
2
1

Themenausschluss

Stadt Bremen: Geringer Negativkatalog (Teilnote: 2+)
Stadt Bremerhaven: Erweiterter Negativkatalog, jedoch Bauleitplanung zugelassen (Teilnote: 2-)

2
 

Bürgerbegehren

Stadt Bremen:
Unterschriften: 5%
Frist für alle Bürgerbegehren: 3 Monate
Freie Sammlung und in öffentl. Räumen
(Teilnote: 2+)

Stadt Bremerhaven:
Unterschriften: 5%
Frist für Initiativbegehren: keine
Frist für Korrekturbegehren: 3 Monate
Freie Sammlung
(Teilnote: 2+)

2+
 

Bürgerentscheid

Stadt Bremen: 20%-Zustimmungsquorum (Teilnote: 3)
Stadt Bremerhaven: 20%-Zustimmungsquorum (Teilnote: 3-)

3-
 

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