Ranking der direktdemokratischen Verfahren
in Deutschland auf Landes- und Kommunalebene

Sachsen

Sachsen erreicht Platz 9 mit einer Gesamtnote von 3,35. Auf der Landesebene sieht es dabei deutlich schlechter aus (Teilnote 4,3) als auf der kommunalen Ebene (Teilnote 2,4). Eine Verfassungsreform, welche die Hürden auf Landesebene senken wollte, scheitert 2024 knapp, obwohl sie im Koalitionsvertrag verankert war.

Sachsen

  3,35

Landesebene

  4,3

Kommunalebene

  2,4

Landesebene

Gesamtnote: 4,3

Auf Landesebene macht Sachsen Pluspunkte bei den zulässigen Themen. Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom Juni 2002 ließ auch finanzwirksame Volksbegehren zu. Erfreulich ist auch, dass Sachsen beim Volksentscheid über einfache Gesetze auf ein Abstimmungsquorum verzichtet. Jedoch kommt das Land nicht über ein „Ausreichend“ hinaus. Denn das sehr hohe Unterschriftenquorum von 14,1 Prozent beim Volksbegehren schreckt viele Initiativen ab und ist nahezu unerreichbar. Eine Verfassungsreform, die u. a. dieses Quorum reduzieren wollte, scheiterte 2024 knapp, obwohl sie im Koalitionsvertrag vereinbart war.

6
5
4
3
2
1

Themenausschluss

Haushaltsgesetz (aber lt. Urteil Finanzfragen zulässig), Abgaben, Besoldung

2-
 

Volksbegehren

Unterschriften: 450.000 (14,1%)
Frist: 8 Monate
Freie Sammlung

5+
 

Volksentscheid

Einfache Gesetze: Kein Quorum
Verfassung: 50%-Zustimmungsquorum

2-
 

Obligatorisches Referendum

Nein

6
 

Kommunalebene

Gesamtnote: 2,4

Auf kommunaler Ebene ist es besser als auf der Landesebene: Viele Themen sind zulässig, die früher hohen Quoren wurden durch eine Reform 2024 gesenkt. Das Unterschriftenquorum beträgt nun fünf Prozent. Das Zustimmungsquorum beträgt weiterhin 25 Prozent. Kreisfreie Städte und Landkreise können es freiwillig auf 15 Prozent reduzieren.

6
5
4
3
2
1

Themenausschluss

Geringer Negativkatalog

2+
 

Bürgerbegehren

Unterschriften: 5%
Frist für Initiativbegehren: 12 Monate
Frist für Korrekturbegehren: 3 Monate
Freie Sammlung

2
 

Bürgerentscheid

15-25%-Zustimmungsquorum
(Landkreise und kreisfreie Städte können das Quorum auf bis zu 15 % senken, nicht jedoch die Gemeinden)

4-
 

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