Damit wollen wir eine Verbesserung des Hamburger Wahlrechts durchsetzen. Hauptanliegen ist die Rücknahme der Änderungen, die an dem 2004 per Volksentscheid zustande gekommenen Wahlrecht vorgenommen worden waren. Die CDU-Bürgerschaftsmehrheit hatte den soeben erst eingeführten stärkeren Wählereinfluss wieder drastisch zugunsten starrer Parteilisten beschnitten und damit bei der Bürgerschaftswahl am 24. Februar für Verärgerung und unnötige Komplikationen gesorgt. Diese Verfälschung des Bürgerwillens wollen wir nicht hinnehmen, deswegen haben wir die neue Initiative gestartet.
In dem dreistufigen Verfahren sind in der ersten Phase mindestens 10.000 gültige Unterschriften nötig. Ist das geschafft, folgt das Volksbegehren - sofern die Bürgerschaft unser Anliegen nicht übernimmt. Erst nach dem Volksbegehren, für das innerhalb von drei Wochen wenigstens 60.000 Unterschriften gesammelt werden müssen, kommt es zum eigentlichen Volksentscheid, der nach dem derzeitigen Zeitplan der Wahlrechtsinitiative am Tag der Bundestagswahl 2009 stattfinden wird.
