Ausschaffungsinitiative Schweiz

Abstimmungsfragen

Zur Abstimmung stehen der Vorschlag der Initiative und ein Gegenentwurf des Parlaments. Beide wollen eine deutliche Verschärfung der Ausweisungsmöglichkeit für kriminelle Ausländer (Ausschaffung).

Die Stimmberechtigten können über Initiative und Gegenentwurf getrennt entscheiden. Mit einer Stichfrage können Bürgerinnen und Bürger angeben, welchen der beiden Vorschläge sie bevorzugen, wenn sie beiden ein „Ja“ gegeben haben.

 

Frage a) lautet (Volksinitiative):

Wollen Sie die Volksinitiative «Für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)» annehmen?

 

Frage b) lautet (Gegenentwurf):

Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 10. Juni 2010 über die Aus- und Wegweisung krimineller Ausländerinnen und Ausländer im Rahmen der Bundesverfassung annehmen?

 

Die Stichfrage c) lautet:

Falls sowohl die Volksinitiative «Für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)» als auch der Gegenentwurf (Bundesbeschluss vom 10.+ Juni 2010 über die Aus- und Wegweisung krimineller Ausländerinnen und Ausländer im Rahmen der Bundesverfassung) von Volk und Ständen angenommen werden: Soll die Volksinitiative oder der Gegenentwurf in Kraft treten?

 

Wer die Fragen a und b mit Nein beantwortet hat, lehnt eine Verschärfung des

Ausländerrechts ab.

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