Jugendliche ziehen für U18-Wahlrecht vor das Bundesverfassungsgericht

Wahlprüfungsbeschwerde: 16- und 17-Jährige an EU-Wahlen beteiligen

Der Verein Mehr Demokratie zieht gemeinsam mit 14 Jugendlichen vor das Bundesverfassungsgericht, um das Wahlrecht für 16- und 17-Jährige durchzusetzen. Dies soll mit einer Wahlprüfungsbeschwerde gegen die EU-Wahl erreicht werden. Als Prozessbevollmächtigte konnten die Professoren Hermann Heußner und Arne Pautsch gewonnen werden. Zuvor hatten die Jugendlichen Einspruch beim Bundestag gegen die EU-Wahl vom 26. Mai dieses Jahres eingelegt, weil sie aufgrund ihres Alters noch nicht wählen durften. Diese Einsprüche sind vom Bundestag am 24. Oktober dieses Jahres abgewiesen worden. Damit eröffnet sich der Weg einer Wahlprüfungsbeschwerde. „Wir wollen 16- und 17-Jährigen zu ihrem demokratischen Existenzminimum verhelfen. Sie brauchen eine Stimme und sie sind fähig, diese auch für vernünftige Wahlentscheidungen zu nutzen“, erklärt Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie.

„Der Ausschluss von 16- und 17-Jährigen bei Wahlen zum Europäischen Parlament ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.“ Zu diesem Schluss kommen Heußner und Pautsch in ihrer rechtlichen Argumentation. Das Grundgesetz lege zwar ein Wahlalter von 18 Jahren fest, dies gelte aber ausdrücklich nur für Bundestagswahlen. Für EU-Wahlen sehe das Grundgesetz keine Alterseinschränkung vor. „Entscheidend dafür, ob jemand wählen darf oder nicht, ist seine Einsichts- und Urteilsfähigkeit. Die kann bei 16- und 17-Jährigen vorausgesetzt werden“, so Heußner.

Jugendlichen ohne verfassungsrechtliche Grundlage das Wahlrecht vorzuenthalten, vorstoße gegen das im Grundgesetz verankerte Demokratieprinzip. „Jeder Mensch hat einen Rechtsanspruch auf demokratische Teilhabe. Eine Gesellschaft braucht gute Gründe, dies zu verweigern. Für 16- und 17-Jährige lassen sich solche Gründe nicht finden“, so Pautsch. Auch sei es aus politischen Gründen fatal, Jugendliche nicht wählen zu lassen, da sie vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung zunehmend zur Minderheit werden, deren Belange unzureichend repräsentiert werden.

Nachdem der Bundestag im Juni dieses Jahres den Ausschluss vollständig betreuter Menschen von EU- und Bundestagswahlen abgeschafft hat, müsse auch der Ausschluss von 16- und 17-Jährigen neu bewertet werden. „Der Bundestag gesteht allen volljährigen Personen das Wahlrecht zu, unabhängig davon ob sie einsichts- und urteilsfähig sind. Spätestens seit diesem Gesetz wäre es absurd, Personen, die zweifelsfrei einsichts- und urteilsfähig sind, das Wahlrecht vorzuenthalten“, so Heußner.

Politisch ist nach Ansicht von Mehr Demokratie e.V. eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre für Wahlen auf allen politischen Ebenen überfällig. „In elf Bundesländern können 16-Jährige sich an Kommunalwahlen beteiligen, in vier Ländern an Landtagswahlen. Es gibt keinen plausiblen Grund, ihnen das Wahlrecht für die EU- oder Bundestagswahlen vorzuenthalten“, so Nicola Quarz, Juristin bei Mehr Demokratie e.V.

Für eine Wahlalterabsenkung spreche nach Ansicht von Mehr Demokratie auch, die Erstwahl möglichst in die Schulzeit zu legen. Jugendliche könnten dann intensiver auf ihre erste Wahl vorbereitet werden. „Je eher Jugendliche die Demokratie erleben und einüben, umso mehr werden sie demokratischen Prozessen vertrauen“, so Beck abschließend.

Hinweis für die Redaktionen/Einladung:

+++ Foto- und Pressetermin zur Einreichung der Wahlprüfungsbeschwerde

am Montag, 23. Dezember 2019, 12 Uhr, vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Vor Ort werden sein: Prof. Dr. Hermann Heußner, Prof. Dr. Arne Pautsch, Ralf-Uwe Beck, Vorstandssprecher, Nicola Quarz, Juristin bei Mehr Demokratie, sowie Jugendliche, die für ihr Wahlrecht eintreten.

Presse-Hintergrundinformation: https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/19_12_19_Presse-Info_Hintergrundpapier_Verfassungsbeschwerde_Wahlrecht_U18.pdf

Ausführlicher Aufsatz von Heußner/Pautsch: https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2019-12-10_Heussner__Pautsch__Aufsatz_Wahlrechtsausschluss_17-J._bei_EU-Wahl.pdf

Die komplette Beschwerdeschrift (Achtung, erst ab 23. Dezember 2019): https://www.mehr-demokratie.de/themen/wahlrecht/wahlpruefungsbeschwerde-wahlalter/

Bei Rückfragen:

  • Prof. Dr. Hermann Heußner: 0561-18825
  • Prof. Dr. Arne Pautsch: 0175-62 52 282
  • Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher Mehr Demokratie e.V.: 0172-7 962 982
  • Nicola Quarz, Juristin bei Mehr Demokratie e.V.: 01577-23 89 35 2
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