Bürgerräte zwischen Förderung und Gesetz

Bürgerräte waren in Mecklenburg-Vorpommern lange selten. Inzwischen gibt es erste Erfahrungen – und vor der Landtagswahl 2026 taucht das Instrument auch in den Programmen mehrerer Parteien auf. Die Unterschiede liegen weniger im Ob als im Wie: fördern, kommunal einsetzen oder gesetzlich verankern?

Noch vor wenigen Jahren gehörte Mecklenburg-Vorpommern bei ausgelosten Bürgerräten zu den Nachzüglern. Inzwischen hat sich das geändert. Besonders sichtbar wurde das in Malchin: Dort berieten ausgeloste Bürgerinnen und Bürger 2024 über die künftige Energie- und Wärmeversorgung. Die Stadtvertretung beauftragte den Bürgermeister später ausdrücklich damit, die Empfehlungen bei der Wärmeplanung zu berücksichtigen beziehungsweise umzusetzen.

Der Fall ist interessant, weil er zeigt, worauf es bei Bürgerräten am Ende ankommt: nicht allein auf die Beratung, sondern auf den politischen Umgang mit den Ergebnissen. Die Datenbank Bürgerräte verzeichnet inzwischen weitere Verfahren im Land, unter anderem in Greifswald, Neubrandenburg und Röbel. Mecklenburg-Vorpommern ist damit kein weißer Fleck mehr.

SPD und Linke setzen auf Förderung

In ihrem Wahlprogramm nennt die SPD die Förderung von Bürgerräten als Teil ihrer Regierungsbilanz. Dort heißt es: „Wir haben Kinder- und Jugendräte gestärkt, fördern Bürgerräte und setzen auf einen Politikstil, bei dem bei wichtigen Themen alle an einen Tisch kommen und gemeinsam Lösungen finden.“ 

Die Linke kündigt an, “Beteiligungsformate zur Stärkung der demokratischen Willensbildung wie Kinder- und Jugendparlamente oder Bürgerräte stärker fördern” zu wollen..

Das entspricht der bisherigen Regierungspolitik. Das Land fördert bereits das Projekt „Bürgerräte für MV“. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig kündigte zudem einen eigenen „Bürgerrat der Ministerpräsidentin“ an, in dem ausgeloste Bürgerinnen und Bürger verschiedener Generationen beraten sollen.

Eine allgemeine gesetzliche Grundlage für Bürgerräte versprechen SPD und Linke allerdings nicht. Sie setzt bislang vor allem auf Förderung und einzelne Anwendungen.

Die Grünen wollen feste Regeln

Die Grünen gehen einen Schritt weiter. Ihre Landtagsfraktion brachte Anfang 2026 einen Entwurf für ein Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz ein. Er sollte ausdrücklich eine rechtliche Grundlage für ausgeloste Bürgerräte von Landesbehörden und Kommunen schaffen und auch den Zugriff auf Meldedaten für die Zufallsauswahl regeln.

Der Entwurf fand im Landtag keine Mehrheit. Als Schwesig später ihren eigenen Bürgerrat ankündigte, kritisierte Grünen-Fraktionschefin Constanze Oehlrich: „Wer Bürgerräte wirklich will, schafft die gesetzlichen Voraussetzungen dafür.“ Bürgerräte dürften kein „Wahlkampf-Accessoire der Ministerpräsidentin“ sein.

Damit verläuft die Trennlinie zwischen SPD und Grünen weniger bei der grundsätzlichen Zustimmung als bei der Dauerhaftigkeit: Die SPD will Bürgerräte fördern und einsetzen, die Grünen wollen ihnen einen festen rechtlichen Rahmen geben.

BSW und PdF für mehr Beteiligung

Auch das BSW nennt Bürgerräte ausdrücklich. Im Wahlprogramm fordert die Partei den „Ausbau von Bürgerbeteiligung, etwa durch Bürgerräte und Bürgerabstimmungen bei wichtigen kommunalen Entscheidungen“. Der Schwerpunkt liegt also vor allem auf der kommunalen Ebene.

Weiter geht die Partei des Fortschritts. Sie will zufällig ausgeloste Bürgerräte auch auf Landesebene einführen. In ihrem Programm heißt es, direkte Demokratie solle durch „Volksbegehren, Bürgerräte, faire Quoren“ ergänzt werden. Bürgerräte könnten helfen, „komplexe Themen faktenbasiert zu diskutieren“.

Bei anderen Parteien bleibt es vage

Bei CDU und FDP findet sich in den Wahlprogrammen keine vergleichbar konkrete Forderung nach ausgelosten Bürgerräten. Die AfD lehnt Bürgerräte ab. Teilweise werben die Parteien allgemein für mehr Bürgerbeteiligung, kommunale Selbstverwaltung oder direkte Demokratie. Das ist jedoch nicht dasselbe wie ein Bürgerrat mit Zufallsauswahl.

Bemerkenswert ist das besonders bei der CDU. Der erste stark beachtete Bürgerrat des Landes fand in Malchin unter einem CDU-Bürgermeister statt. Axel Müller zeigte sich nach dem Verfahren „positiv überrascht über das Interesse der Mitglieder des Bürgerrates und auch über das Ergebnis“. Kommunale Erfahrungen und Landesprogramme liegen also nicht immer auf derselben Linie.

Die eigentliche Streitfrage

Vor der Landtagswahl geht es deshalb weniger darum, ob Bürgerräte grundsätzlich sinnvoll sein können. Dafür gibt es inzwischen genügend praktische Erfahrungen im Land. Umstritten ist vielmehr, welchen Platz sie künftig bekommen sollen.

SPD und Linke setzen auf Förderung und einzelne Verfahren. Das BSW will Bürgerräte vor allem bei kommunalen Entscheidungen nutzen. Die Partei des Fortschritts fordert sie auch auf Landesebene. Die Grünen wollen eine gesetzliche Grundlage schaffen. Andere Parteien legen sich nicht ausdrücklich fest.

Die Praxis zeigt zugleich, warum diese Unterschiede wichtig sind. Ein Bürgerrat braucht Regeln für Auslosung, Zusammensetzung und Zugang zu Meldedaten. Noch wichtiger ist aber die Frage, was nach der Beratung passiert. Malchin zeigt eine mögliche Antwort: Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter befassen sich förmlich mit den Empfehlungen und geben ihnen einen Platz im weiteren Entscheidungsprozess.

Vom Versuch zur politischen Frage

Damit hat sich die Lage in Mecklenburg-Vorpommern innerhalb weniger Jahre deutlich verändert. Bürgerräte sind vom seltenen kommunalen Versuch zu einem Thema der Landespolitik geworden.

Nach der Wahl wird sich zeigen, ob sie weiter vor allem projektweise gefördert werden – oder ob der neue Landtag daraus ein dauerhaft geregeltes Instrument macht. Genau darin unterscheiden sich die Parteien derzeit am deutlichsten.

Hinweis: Das Bild zu diesem Artikel wurde mit Hilfe einer KI erstellt.

Nach oben