Der Bürgerrat, der bleiben soll

Südkorea hat 2026 etwas geschaffen, das es auf staatlicher Ebene bislang noch nicht gab: einen ständigen, gesetzlich verankerten Klima-Bürgerrat. Seine Mitglieder werden ausgelost, sie dürfen selbst bestimmen, worüber beraten wird, und ihre Vorschläge müssen von der staatlichen Klimakommission behandelt werden. Damit beginnt ein Versuch, der weit über Klimapolitik hinausweist: Kann aus dem gelegentlichen Bürgerrat eine dauerhafte Einrichtung der Demokratie werden?
Reihenfolge durcheinander
Es gibt in der Klimapolitik eine Rollenverteilung, die sich über Jahrzehnte eingespielt hat. Fachleute rechnen, Ministerien entwerfen Pläne, Unternehmen warnen vor Kosten, Umweltverbände vor Katastrophen. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen wählen – und sollen anschließend Heizungen austauschen, Autos wechseln, weniger wegwerfen und höhere Preise verstehen.
Südkorea versucht seit dem Frühjahr 2026, diese Reihenfolge ein wenig durcheinanderzubringen. Am 16. Mai trat in Seoul erstmals der neue Klima-Bürgerrat zusammen. 200 ausgeloste Bürgerinnen und Bürger sollen sich mit der Klimapolitik ihres Landes beschäftigen.
Einer geht, der nächste kommt
Das eigentlich Neue daran ist nicht die Auslosung. Bürgerräte gibt es inzwischen in vielen Ländern. Neu ist, dass dieser Bürgerrat nicht als einmaliges Verfahren für eine einzelne politische Frage eingerichtet wurde. Er ist gesetzlich verankert und soll als Einrichtung fortbestehen. Die staatliche Klimakommission bezeichnet ihn als den ersten ständigen Klima-Bürgerrat auf staatlicher Ebene weltweit.
Das ist ein kleiner Unterschied in der Bauweise – und möglicherweise ein großer für die Demokratie. Die bekannten Bürgerräte in Frankreich, Irland, Großbritannien oder Deutschland folgen meist einem bestimmten Muster: Eine Regierung oder ein Parlament stellt eine Frage. Eine Gruppe ausgeloster Bürgerinnen und Bürger berät einige Wochen oder Monate darüber, übergibt ihre Empfehlungen – und löst sich anschließend auf. Ob es einen weiteren Bürgerrat gibt, entscheidet wieder die Politik.
Südkorea dreht dieses Verhältnis ein Stück weit um. Im April 2026 wurde der Klima-Bürgerrat im Klimagesetz verankert. Das Gesetz zu Klimaneutralität und grünem Wachstum sieht vor, dass die staatliche Klimakommission dieses Bürgergremium einrichtet. Bürgerinnen und Bürger sollen sich darin über Klimapolitik informieren, miteinander beraten und gemeinsame Vorschläge entwickeln. Bei der Zusammensetzung sollen unter anderem Gebiet, Geschlecht und Alter berücksichtigt werden. Die Klimakommission soll die Ergebnisse bei wichtigen Klimaplänen und politischen Entscheidungen so weit wie möglich berücksichtigen.
Aus einem Verfahren wird eine Einrichtung
Damit wird aus einem Verfahren eine Einrichtung. Die 200 Menschen des Jahres 2026 sind nicht auf Dauer Mitglieder. Sie bilden die erste Arbeitsrunde. Wie häufig neue Gruppen ausgelost werden und in welchen Abständen sie zusammentreten, legt das Gesetz selbst noch nicht fest. Doch der Bürgerrat als solcher soll bleiben.
Ministerpräsident Kim Min-seok beschrieb bei der Eröffnung den Anspruch: Bürgerinnen und Bürger sollten nicht länger bloß diejenigen sein, auf die Klimapolitik angewandt werde. Sie sollten an ihrer Gestaltung und Umsetzung selbst mitwirken. Die Regierung werde dafür sorgen, dass ihre Erfahrungen und Auffassungen tatsächlich Eingang in die Klimapolitik finden könnten.
Noch ungewöhnlicher wird das südkoreanische Modell durch die Themenwahl. Eine 20-köpfige Planungsgruppe aus ausgelosten Bürgerinnen und Bürgern durfte selbst bestimmen, worüber der eigentliche Bürgerrat 2026 beraten soll. Am 13. und 14. Juni traf sie sich erstmals, am 4. Juli ein zweites Mal. Grundlage waren 690 Themenvorschläge aus der Bevölkerung, aus dem Bürgergremium selbst und aus einer Befragung von Fachleuten.
Nicht die Regierung bestimmt die Frage
Am Ende blieben drei Fragen übrig:
- Wie lassen sich Unternehmen zu einer stärkeren Verringerung ihrer Treibhausgase bewegen?
- Wie können Einwegprodukte zurückgedrängt und Rohstoffe stärker wiederverwendet werden?
- Wie lassen sich Klimabildung, Klimabewusstsein und die Mitwirkung der Bevölkerung stärken?
Das klingt zunächst weniger gewaltig als die großen Fragen früherer Klima-Bürgerräte in Frankreich oder Großbritannien. Kein „Wie wird unser Land bis 2050 klimaneutral?“, keine Entscheidung über das gesamte Energiesystem. Dafür berühren die Fragen ziemlich genau jene Stellen, an denen Klimapolitik unbequem wird: Wer muss eigentlich handeln – die einzelne Bürgerin, der Staat oder die Unternehmen?
Lee Chang-hoon, der zivile Vorsitzende der staatlichen Klimakommission, hält schon die Art der Themenwahl für bedeutsam. Es sei das erste Mal in Südkorea, dass Bürgerinnen und Bürger selbst die Fragen für ein solches öffentliches Beratungsverfahren bestimmt hätten. Weil die Themen „von unten nach oben“ festgelegt worden seien, erwartet er besonders gründliche Beratungen.
200 Menschen für 52 Millionen
Die Bürgergruppe umfasst 200 Menschen: die 20 Mitglieder der Planungsgruppe und 180 weitere Bürgerinnen und Bürger, die nun die drei Themen bearbeiten. Bei der Auswahl wurden Wohnort, Geschlecht und Alter berücksichtigt.
Die 180 Bürgerinnen und Bürger teilen sich auf drei Arbeitsgruppen auf. Sie sollen sich Wissen aneignen, unterschiedliche Sichtweisen anhören und miteinander beraten. Bis Ende 2026 sollen daraus Empfehlungen entstehen. Die staatliche Klimakommission muss diese anschließend behandeln. Beschlossene Vorschläge werden an die zuständigen Ministerien und Gebietskörperschaften weitergeleitet; danach soll geprüft werden, was daraus geworden ist.
Das ist mehr als die häufig folgenlose Übergabe eines Bürgergutachtens. Aber es ist weniger als Entscheidungsmacht. Der Bürgerrat kann empfehlen. Regieren darf weiterhin die Regierung.
Wenn das Los einen festen Platz bekommt
Gerade deshalb könnte die dauerhafte Einrichtung entscheidend sein. Bei einem einmaligen Bürgerrat kann eine Regierung Empfehlungen entgegennehmen, einige loben, andere ablehnen – und anschließend zur Tagesordnung übergehen.
Ein ständiger Bürgerrat kehrt dagegen wieder. Neue Bürgerinnen und Bürger können neue Fragen aufgreifen. Die Öffentlichkeit kann verfolgen, was aus früheren Empfehlungen geworden ist. Ministerien müssen damit rechnen, erneut mit den Ansichten ausgeloster Bürgerinnen und Bürger konfrontiert zu werden.
Stellung des Losverfahrens verändert
Damit verändert sich auch die Stellung des Losverfahrens. Es wäre nicht länger nur ein Werkzeug, das Regierungen gelegentlich hervorholen, wenn sie bei einer besonders schwierigen Frage Unterstützung suchen. Es könnte zu einem festen Bestandteil staatlicher Willensbildung werden – neben Parlament, Regierung, Parteien, Verbänden und Fachgremien.
Das ist die eigentliche Bedeutung des südkoreanischen Versuchs. Seit Bürgerräte ihren weltweiten Aufschwung begannen, wird darüber gestritten, ob sie lediglich gelegentliche Ergänzungen der gewählten Demokratie sein sollen oder ob ausgeloste Bürgergremien einen festen Platz in demokratischen Ordnungen bekommen können. Südkorea beantwortet diese Frage erstmals auf staatlicher Ebene praktisch: Man richtet das Verfahren nicht für eine einzelne Streitfrage ein, sondern schafft eine dauerhafte Möglichkeit zur ausgelosten Bürgerberatung.
Vom Versuch zur demokratischen Einrichtung
Auf örtlicher und regionaler Ebene gibt es dafür bereits Vorbilder. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens besteht seit 2019 ein ständiger Bürgerdialog, in dem immer wieder neue ausgeloste Bürgerversammlungen auf den Weg gebracht werden. Auch die Region Brüssel hat ihren Klima-Bürgerrat dauerhaft eingerichtet. Was bislang fehlte, war ein entsprechendes dauerhaftes Modell auf der Ebene eines ganzen Staates.
Deshalb ist Südkorea für die Entwicklung von Bürgerräten wichtiger, als es die drei eher sachlich klingenden Klimafragen zunächst vermuten lassen. Sollte sich das Modell bewähren, wäre bewiesen, dass ausgeloste Bürgerberatung nicht zwangsläufig ein politisches Sonderverfahren für außergewöhnliche Streitfragen bleiben muss. Sie kann Bestandteil des gewöhnlichen staatlichen Entscheidungsablaufs werden.
Damit ändert sich auch eine Machtfrage. Bei einmaligen Bürgerräten entscheidet die Politik nicht nur darüber, was mit den Empfehlungen geschieht. Sie entscheidet schon vorher, ob überhaupt ein Bürgerrat stattfinden darf. Eine gesetzlich verankerte dauerhafte Einrichtung entzieht zumindest diese erste Entscheidung teilweise der politischen Tageslage.
Dauerhaft heißt noch nicht mächtig
Das macht das südkoreanische Verfahren bedeutender – aber nicht automatisch mächtiger. Die Regierung ist nicht verpflichtet, jede Empfehlung umzusetzen. Lee Chang-hoon sagt, die Ergebnisse würden der Klimakommission vorgelegt, anschließend würden die zuständigen Ministerien angehört. Man werde sich darum bemühen, dass die Vorschläge des Klima-Bürgerrates in die Politik einfließen.
Das Wort „bemühen“ ist in der Politik allerdings ein erstaunlich dehnbarer Begriff. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur, ob der Bürgerrat dauerhaft besteht, sondern ob auch seine Wirkung dauerhaft sichtbar wird. Werden Ministerien öffentlich erklären müssen, welche Empfehlungen sie übernehmen und welche nicht? Wird regelmäßig geprüft, was aus früheren Vorschlägen geworden ist? Können spätere Bürgerräte die Regierung mit nicht erfüllten Empfehlungen ihrer Vorgänger konfrontieren?
Erst solche Regeln würden aus Dauerhaftigkeit politische Verbindlichkeit machen.
Was geschieht, wenn die Bürger unbequem werden?
Die erste Bewährungsprobe könnte schon die Frage nach den Unternehmen liefern. Südkorea gehört zu den großen Industriestaaten der Welt. Stahl, Halbleiter, Autos, Chemie und Schiffbau haben seinen Wohlstand geschaffen – und benötigen enorme Mengen Energie. Unternehmen zu einer stärkeren Verringerung ihrer Treibhausgase zu bewegen, ist deshalb kein Gespräch über bessere Mülltrennung. Es führt mitten hinein in die Frage, wer die Kosten des Umbaus trägt.
Der Bürgerrat soll dabei ausdrücklich kein bloßes Meinungsbild liefern. Die Mitglieder erhalten Informationen, hören unterschiedliche Seiten und beraten anschließend miteinander. Empfehlungen sollen eine breite Zustimmung innerhalb des Gremiums erreichen.
Damit unterscheidet sich das Verfahren von einer gewöhnlichen Befragung. Eine Befragung fragt Menschen, was sie jetzt denken. Ein Bürgerrat will herausfinden, was Menschen denken, nachdem sie Zeit bekommen haben, etwas zu verstehen, andere Auffassungen gehört und ihre eigene Meinung noch einmal überprüft haben.
Bürgerinnen und Bürger schreiben an den Regeln mit
Eine ungewöhnliche Einzelheit könnte dabei wichtiger werden als manche große Rede. Die 20 Mitglieder der Planungsgruppe wählten nicht nur die Themen aus. Sie berieten auch über die Regeln des Bürgerrates selbst: seine Aufgaben und die Art, wie Entscheidungen zustande kommen sollen. Die Bürgerinnen und Bürger gestalten also in einem gewissen Umfang nicht nur den Inhalt, sondern auch das Verfahren, in dem sie beraten.
Das ist anspruchsvoller als ein Bürgerrat, dessen Mitglieder am ersten Morgen einen fertigen Ablaufplan auf den Tisch gelegt bekommen. Südkorea hat Erfahrung mit solchen Verfahren. Bereits 2021 ließ die damalige Regierung mehr als 500 Bürgerinnen und Bürger über Wege zur Klimaneutralität beraten. Doch Fragestellungen und mögliche Wege waren weitgehend vorgegeben. Der neue Bürgerrat verschiebt nun einen Teil dieser Macht zu den Bürgerinnen und Bürgern selbst.
Noch fehlen die Stimmen aus den Beratungsräumen
Einen Mangel hat das Verfahren allerdings schon jetzt: Während Regierung und Klimakommission ausführlich über den Bürgerrat sprechen, sind die Stimmen seiner ausgelosten Mitglieder bislang erstaunlich wenig öffentlich festgehalten. In den amtlichen Mitteilungen zur Eröffnung und zur Themenwahl werden Ministerpräsident, Vorsitzende und Fachleute zitiert – die Bürgerinnen und Bürger selbst dagegen kaum.
Das ist eine merkwürdige Schwäche für ein Verfahren, dessen Sinn gerade darin besteht, gewöhnlichen Menschen eine Stimme zu geben. Die eigentlichen Beratungen werden deshalb entscheidend sein. Erst dort zeigt sich, ob aus der gesetzlichen Einrichtung auch eine lebendige Form demokratischer Mitwirkung wird.
Nach den ersten 200 kommen die nächsten
Sollte das südkoreanische Modell Bestand haben, könnte seine Bedeutung weit über die Klimapolitik hinausreichen. Denn dann ließe sich dieselbe Frage auch für andere Politikfelder stellen: Warum sollte eine ausgeloste Bürgerversammlung nur dann zusammentreten, wenn eine Regierung gerade eine schwierige Entscheidung zu treffen hat? Warum könnte sie nicht – mit regelmäßig wechselnden Mitgliedern – dauerhaft Teil einer demokratischen Ordnung sein?
Damit verschiebt sich die Frage nach Bürgerräten. Es geht nicht mehr nur darum, ob man gelegentlich Bürgerinnen und Bürger auslosen sollte. Es geht darum, ob das Los neben der Wahl dauerhaft einen Platz in der Demokratie bekommen kann.
Mehr als ein weiteres Beteiligungsverfahren
Das macht den südkoreanischen Klima-Bürgerrat 2026 zu mehr als einem weiteren Verfahren der Bürgerbeteiligung. Er ist ein Versuch, aus einer demokratischen Neuerung eine demokratische Einrichtung zu machen.
Und genau deshalb wird am Ende nicht nur interessant sein, was die ersten 200 Bürgerinnen und Bürger Südkoreas empfehlen. Viel wichtiger wird sein, ob nach ihnen die nächsten kommen – und ob Regierungen sich daran gewöhnen müssen, dass ausgeloste Bürgerinnen und Bürger nicht mehr nur dann gefragt werden, wenn es politisch gerade passt.
Hinweis: Text und Bild in diesem Artikel wurden mit Hilfe einer KI erstellt.