Paris: Wie aus einem Versuch ein ständiger Bürgerrat wurde

Paris gehört zu den interessantesten europäischen Beispielen für die Verstetigung ausgeloster Bürgerbeteiligung. Die Assemblée citoyenne de Paris wurde 2021 nicht als einmaliger Bürgerrat zu einer einzelnen Sachfrage eingerichtet, sondern als ständige Einrichtung der Stadt Paris. Jeweils 100 ausgeloste Einwohnerinnen und Einwohner erhalten für eine begrenzte Zeit eigene Rechte gegenüber dem Conseil de Paris. Seit ihrer Gründung wurde das Verfahren mehrfach verändert – vor allem bei der Zusammensetzung der Gruppe, der Dauer des Mandats und der Art, wie aus Bürgerempfehlungen politische Entscheidungen werden.

Ausgangspunkt waren 9.000 Vorschläge

Die Vorgeschichte reicht ins Jahr 2019 zurück. Bei einer großen Beteiligungsrunde zur Weiterentwicklung der Pariser Demokratie gingen mehr als 9.000 Beiträge ein. Daraus entstand unter anderem die Idee, neben Bürgerhaushalt, Stadtteilräten und anderen Beteiligungsformen eine dauerhaft bestehende ausgeloste Bürgerversammlung zu schaffen. 

Im Oktober 2021 beschloss der Conseil de Paris schließlich die Einrichtung der Assemblée citoyenne. Das Besondere lag weniger darin, dass Paris einen weiteren Bürgerrat veranstaltete, als in seiner Institutionalisierung: Nach dem Ende einer Gruppe sollte eine neue ausgelost werden. Damit erhielt Paris auf gesamtstädtischer Ebene ein dauerhaftes Organ aus immer wieder neu ausgelosten Bürgerinnen und Bürgern. 

Die Versammlung bekam zudem ungewöhnlich weitgehende Rechte. Sie kann dem Conseil de Paris aktuelle Fragen stellen, förmliche Wünsche und Empfehlungen – sogenannte vœux – vorlegen und sogar einen eigenen Entwurf für einen kommunalen Beschluss (proposition de délibération) erarbeiten. Dieser gelangt über das für Bürgerbeteiligung zuständige Mitglied der Stadtregierung in den Conseil de Paris. 

Die erste Generation blieb ungewöhnlich lange im Amt

Für die erste Gruppe wurden zunächst 10.000 volljährige Wahlberechtigte aus rund 1,35 Millionen Menschen auf den Pariser Wählerlisten zufällig ausgewählt und angeschrieben. Aus den Interessierten wurde anschließend eine Gruppe von 100 Personen zusammengestellt. 

Diese erste Assemblée arbeitete von November 2021 bis März 2023 – also deutlich länger als ein Jahr. Sie beschäftigte sich unter anderem mit Leseförderung, energetischer Gebäudesanierung und dem Pariser Straßenkodex. Die Stadt hebt hervor, dass die von dieser ersten Gruppe vorgelegten vier vœux und eine Beschlussvorlage sämtlich vom Conseil de Paris angenommen wurden. 

Gerade diese erste Runde war aber auch eine Erprobungsphase. Danach wurde das Verfahren erheblich präzisiert.

Wer ist „die Bevölkerung“?

Bei der zweiten Generation 2023/24 änderte Paris zunächst die Zusammensetzung. Die erste Gruppe war im Wesentlichen aus den Wählerlisten gewonnen worden. Damit blieben zwei Bevölkerungsgruppen außen vor, die in Paris leben, aber nicht auf diesen Listen stehen: 16- und 17-Jährige sowie Einwohnerinnen und Einwohner aus Nicht-EU-Staaten.

Seit der zweiten Generation setzt sich die Gruppe deshalb aus

  • 80 Personen aus den Pariser Wählerlisten,
  • 15 in Paris lebenden Nicht-EU-Staatsangehörigen und
  • fünf Jugendlichen im Alter von 16 oder 17 Jahren

zusammen. Bei der endgültigen Auswahl werden außerdem Geschlecht, Alter, Bildungsstand, Wohnbezirk und die Einbeziehung benachteiligter Stadtviertel berücksichtigt. 

Das ist mehr als eine technische Veränderung des Losverfahrens. Paris wechselte damit von einer Repräsentation der Wahlberechtigten zu einer breiteren Repräsentation der Stadtbevölkerung.

Diese Zusammensetzung wurde für die dritte Generation beibehalten. Im Juli 2024 erfolgte die Auslosung erneut unter Aufsicht eines Gerichtsvollziehers. 

Aus 16 Monaten wurde ungefähr ein Jahr

Auch die Laufzeit wurde gestrafft. Die zweite Generation begann im Juli 2023 und beendete ihre Arbeit im Juli 2024. Die dritte Generation begann im September 2024 und arbeitete ebenfalls ungefähr ein Jahr. Damit entwickelte sich aus der langen ersten Erprobungsrunde ein regelmäßigerer Wechsel der jeweils 100 Mitglieder. 

Zugleich wurde der Arbeitsablauf stärker gegliedert. Bei der zweiten Generation gab es vier Abschnitte: Themenwahl und Einarbeitung, Untersuchung und Anhörungen, Ausarbeitung der Empfehlungen sowie schließlich die gemeinsame Übersetzung der Ergebnisse in förmliche Vorlagen für den Conseil de Paris. 

Gerade der letzte Schritt ist bemerkenswert. Die Bürgerinnen und Bürger geben nicht lediglich ein Gutachten ab, das anschließend irgendwo in der Verwaltung weiterbearbeitet wird. Mitglieder der Assemblée, Verwaltung und Stadtregierung arbeiten gemeinsam daran, die Bürgerempfehlungen in die Rechts- und Beschlussform der Stadt Paris zu übertragen. Anschließend beschließt die Vollversammlung der Assemblée den Text, bevor er in Ausschüssen und schließlich im Conseil de Paris behandelt wird. 

Vom Empfehlungsrecht zum unmittelbaren Zugang zur Stadtpolitik

Diese Entwicklung zeigte sich besonders bei der zweiten Gruppe. Ein Arbeitsbereich beschäftigte sich mit der Versorgung obdachloser Menschen. Nach acht Monaten Arbeit, rund 30 Anhörungen und Ortsbesuchen entstand daraus eine förmliche Beschlussvorlage. Nach Darstellung der Stadt handelte es sich um die erste unmittelbar von einer Bürgerversammlung erarbeitete kommunale Beschlussvorlage Frankreichs

Damit unterscheidet sich Paris von vielen Bürgerräten, deren Einfluss mit der Übergabe eines Bürgergutachtens endet. Die Assemblée verfügt über einen eingebauten Weg vom Los über Beratung und Empfehlung bis in das förmliche kommunale Beschlussverfahren.

Das erklärt auch, weshalb Paris für die Frage nach der Wirkung ständiger Bürgerräte so interessant ist: Institutionalisierung bedeutet hier nicht nur regelmäßige Wiederholung, sondern auch institutionalisierte Folgerechte.

2024/25 beriet der Bürgerrat über die Demokratie selbst

Die dritte Generation ging noch einen Schritt weiter. Ihre 100 Mitglieder beschäftigten sich unter anderem mit der Frage, wie die demokratischen Mitwirkungs- und Entscheidungsmöglichkeiten der Pariser Bevölkerung selbst verbessert werden könnten. Dafür arbeitete die Gruppe an 15 halben Tagen und hörte 44 Fachleute und Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Einrichtungen an.

Das Ergebnis war die Beschlussvorlage „Nouveaux pouvoirs pour décider des Parisiennes et Parisiens“ – sinngemäß: Neue Entscheidungsmöglichkeiten für die Pariserinnen und Pariser. Sie enthielt 20 Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Pariser Demokratie. Der Conseil de Paris nahm die Vorlage 2025 an. 

Damit trat ein ungewöhnlicher Rückkopplungseffekt ein: Der ständige Bürgerrat gestaltete die Regeln der Bürgerbeteiligung, deren Bestandteil er selbst ist.

Ständige Bürgerräte nun auch in den Bezirken

Eine besonders weitreichende Empfehlung war die Übertragung des Modells auf die Pariser Arrondissements. Die dritte Assemblée schlug vor, auch dort dauerhafte ausgeloste Bürgerversammlungen einzurichten. 

2025 entwickelte daraufhin eine gemischte Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Assemblée citoyenne, Bezirkspolitikerinnen und -politikern, Verwaltung und Vertretern örtlicher Beteiligungseinrichtungen einen gemeinsamen Rahmen. Der Conseil de Paris schuf anschließend die Grundlage dafür, dass interessierte Arrondissements eigene Assemblées citoyennes d'arrondissement einrichten können. 

Dabei wurden Erfahrungen des gesamtstädtischen Modells übernommen und teilweise weiterentwickelt. Vorgesehen sind unter anderem Zufallsauswahl, regelmäßige Erneuerung der Mitglieder, eigene Befassungsrechte, ein Recht auf Nachverfolgung der Vorschläge, Schulungen, Unterstützung durch die Verwaltung und eine Vergütung nach dem Vorbild französischer Geschworener. Auch Kinderbetreuung kann angeboten werden. 

Im 11. Arrondissement wurde beispielsweise bereits im Mai 2025 eine entsprechende Satzung beschlossen. Die dortige Debatte zeigt zugleich, dass die Vergütung politisch durchaus umstritten war. Befürworter argumentierten, dass die Stadt Menschen durch das Los aktiv zur Mitarbeit auffordere und deshalb andere Voraussetzungen gelten müssten als bei rein freiwilligen Stadtteilräten. 

Vom einzelnen Bürgerrat zu einem System ausgeloster Demokratie

Die Entwicklung seit 2021 lässt sich damit in drei Stufen lesen. Zunächst institutionalisierte Paris einen gesamtstädtischen Bürgerrat mit 100 regelmäßig neu ausgelosten Mitgliedern und eigenen Zugangsrechten zum Conseil de Paris. Danach wurde das Verfahren inklusiver und geregelter: Jugendliche und Nicht-EU-Staatsangehörige kamen hinzu, die Amtszeit wurde auf ungefähr ein Jahr gebracht und der Weg von der Beratung zur Beschlussvorlage genauer ausgestaltet. Inzwischen beginnt sich das Modell auf die Arrondissements auszubreiten. 

Gerade darin liegt die eigentliche Besonderheit des Pariser Modells. Es handelt sich zunehmend nicht mehr nur um einen ständigen Bürgerrat, sondern um den Aufbau einer dauerhaften ausgelosten Säule innerhalb der kommunalen Demokratie: gesamtstädtische Assemblée, künftig örtliche Assemblées, eigene Befassungsrechte, unmittelbarer Zugang zu politischen Beschlussverfahren und ein Recht, die weitere Behandlung der eigenen Vorschläge zu verfolgen.

Das Pariser Beispiel zeigt damit auch eine mögliche Entwicklungsrichtung für ständige Bürgerräte insgesamt: Nicht dieselben Bürgerinnen und Bürger werden dauerhaft Teil des politischen Systems – dauerhaft ist die Institution, während ihre Mitglieder regelmäßig neu ausgelost werden.

Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Hilfe einer KI verfasst.

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